
Vaterschaftsurlaub ─ Elternzeit für Väter
In den ersten aufregenden Wochen nach der Geburt wollen viele Männer ihr Baby gemeinsam mit dem Partner / der Partnerin zu Hause betreuen und sich in ihre neue Rolle einfügen. Darüber hinaus wollen immer mehr Väter familienorientierter leben. Im ersten Jahr wird das Kind häufig von einem Elternteil (oder beiden gemeinsam) zu Hause betreut. Die Väter bzw. Mütter können dafür Elternzeit und Elterngeld beantragen.
Was bei der Elternzeit für den Mann zu beachten ist, wie hoch das Elterngeld während des Vaterschaftsurlaubs sein wird oder welche Rechte ein Vater während der Elternzeit genau hat, erfährst Du hier.
Vaterschaftsurlaub: Was ist das eigentlich?
In Deutschland wird der Vaterschaftsurlaub vom Gesetz her über die Elternzeit und das Elterngeld geregelt. Spricht man also beim Mann von Elternzeit, meint man damit gleichzeitig den Vaterschaftsurlaub.
Der Vaterschaftsurlaub ist eine vom Staat geförderte Freistellung vom Arbeitsplatz, die man bei seinem/seiner Arbeitgeber:in beantragen kann. In dieser Zeit kann man statt eines Gehalts ein Elterngeld beziehen. Die Elternzeit ermöglicht es berufstätigen Männern zuhause zu bleiben und nach der Geburt (oder zu einem späteren Zeitpunkt) ihr Kind zu betreuen. Ungefähr ein Drittel aller Väter tritt heutzutage den Vaterschaftsurlaub an.
Die Elternzeit steht beiden Elternteilen gleichermaßen zu. Sie darf für die Dauer von insgesamt drei Jahren zwischen beiden aufgeteilt oder aber auch gemeinsam genommen werden. Du kannst also drei Jahre Vaterschaftsurlaub vor dem 3. Geburtstag oder in Teilen (max. 24 Monate) auch im Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Deines Kindes nehmen. Wie lange Du jeweils in diesen Zeiträumen Elternzeit beantragen willst, bleibt ganz Dir überlassen.
Entscheiden sich Männer für den Vaterschaftsurlaub, schaffen sie damit zusätzlich die Möglichkeit, früh eine enge Vater-Kind-Beziehung aufzubauen und gleichzeitig das Familienleben neu zu organisieren.
Wer hat Anspruch auf Vaterschaftsurlaub und Elterngeld?
Die Elternzeit für den Mann steht in Deutschland so gut wie allen Vätern zu. Wer im Vaterschaftsurlaub einen Ausgleich für den Lohnausfall beantragen möchte, kann für eine gewisse Zeit Elterngeld beziehen. Der Staat zahlt dann einen Teil Deines üblichen Gehaltes.
Vaterschaftsurlaub
Generell kann erst einmal fast jeder Vater bei seinem Arbeitgeber einen Antrag auf Vaterschaftsurlaub stellen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob Du mit der Mutter des Kindes in einer Partnerschaft lebst oder nicht. Es müssen lediglich folgende Kriterien erfüllt sein:
Vaterschaftsurlaub kannst Du für Dein leibliches Kind, für das leibliche Kind Deines/Deiner Lebenspartner:in oder für Dein Adoptivkind beantragen.
Elterngeld
Seit Einführung des Elterngeldes steigt die Anzahl der Väter, die den bezahlten Vaterschaftsurlaub (also das Elterngeld) in Anspruch nehmen. Elterngeld und Elternzeit sind erst einmal unabhängig voneinander zu sehen. Du kannst grundsätzlich Vaterschaftsurlaub nehmen, ohne Elterngeld zu beziehen.
Da Du während dieser Zeit jedoch keinen Lohn erhältst, ist es sicherlich sinnvoll, als Ausgleich Elterngeld zu beantragen. Hier gelten dieselben Voraussetzungen wie für den Vaterschaftsurlaub – mit den einzigen Unterschieden:
Bei Selbstständigen berechnet sich das Elterngeld etwas anders als bei Festangestellten. Bist auch Du Freiberufler, solltest Du Dich von Deiner Elterngeldstelle beraten lassen.
Wie Du Vaterschaftsurlaub beantragen kannst
Die Elternzeit beantragst Du schriftlich bei Deinem/Deiner Arbeitgeber:in. Ein spezielles Antragsformular ist dafür nicht nötig. Du kannst also ganz einfach einen Brief verfassen.
Inhalt des Antrags und Fristen
Bevor Du den Antrag abgibst, solltest Du Dir jedoch im Klaren darüber sein, wie lange Du den Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen willst. Diese Information muss Dein Schreiben auf jeden Fall enthalten. Die Anmeldung des Vaterschaftsurlaubes ist nicht per Telefon, E-Mail oder einem Messenger Dienst möglich. Lass Dir am besten auch eine Bestätigung von Deinem/Deiner Arbeitgeber:in geben, dass Du Elternzeit beantragt hast und wann diese voraussichtlich beginnt bzw. endet.
Du bist dazu verpflichtet, Deine schriftliche Erklärung zur Elternzeit sieben Wochen vor dem geplanten Geburtstermin abzugeben. Darin muss ebenfalls festgehalten sein, wie lange Du Elternzeit nehmen wirst. Solltest Du Deinen Vaterschaftsurlaub nach dem dritten Geburtstag Deines Kindes planen, liegt die Abgabefrist bei 13. Wochen.
Wenn Dein Vaterschaftsurlaub am Tag der Geburt beginnen soll, gib in Deinem Schreiben „ab Geburt“ (und das errechnete Geburtsdatum in Klammern) an. Kommt das Baby unerwartet zu früh auf die Welt, hältst Du zwar die Anmeldefrist nicht ein, aber dafür gibt es in dem Fall ja einen guten Grund. Wird Dein Kind beispielsweise erst 10 Tage nach dem errechneten Termin geboren, beginnt Dein Vaterschaftsurlaub auch erst am Tag der Entbindung.
Den Wiedereinstieg planen
Suche frühzeitig das Gespräch mit Deinem/Deiner Chef:in, um zu besprechen, welche Möglichkeiten des Wiedereinstieges es nach Deinem Vaterschaftsurlaub gibt. Gerade wenn Du auch nach Deinem Vaterschaftsurlaub die Aufgaben in der Familie und dem Beruf partnerschaftlich teilen willst, könnte eine Verringerung der Wochenstunden in Zukunft sinnvoll sein.
Gegen Ende Deines Vaterschaftsurlaubes steht ein Wiedereinstiegsgespräch mit Deinem/Deiner Arbeitgeber:in an, um zu klären, ob Deine Pläne, die Du vor der Geburt geschmiedet hast, noch aktuell sind. Auch die konkreten Schritte zurück in den Job werden hier geplant.
Welche Rechte hast Du während des Vaterschaftsurlaubes?
Ein Vater in Elternzeit genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Schutz greift frühestens 1 Woche vor Beginn der Anmeldefrist, also ca. 2 Monate vor Beginn Deines Vaterschaftsurlaubes. Während der Auszeit vom Job kann Dir nur in sehr schweren Ausnahmefällen gekündigt werden.
Auch Dein Resturlaub verfällt nicht. Falls Du jedoch zum Ende der Elternzeit das Arbeitsverhältnis kündigen möchtest, musst Du dies mindestens drei Monate vorher schriftlich ankündigen.
Es ist möglich, den Vaterschaftsurlaub zu verlängern; zum Beispiel dann, wenn die Betreuung Deines Kindes nicht gesichert ist, weil zum Beispiel Dein:e Partner:in die geplante Elternzeit nicht antreten kann. Bleib am besten mit Deinem/Deiner Arbeitgeber:in im Gespräch und informiere ihn/sie, wann immer sich Deine Pläne ändern.
Unter bestimmten Umständen ist es auch in der Zeit des Vaterschaftsurlaubes möglich, in Teilzeit weiterzuarbeiten. Auch dies muss man rechtzeitig – am besten schon beim Antrag auf den Vaterschaftsurlaub selbst – ankündigen.
Zudem wird auch bei der Berechnung der Rente Dein Vaterschaftsurlaub als Kindererziehungszeit berücksichtigt und damit angerechnet. Achtung: Wenn sich beide Elternteile gemeinsam um das Kind kümmern, wird leider automatisch immer nur der Mutter die Erziehungszeit zugeordnet. Falls Du möchtest, dass in diesem Fall die Zeit auch bei Dir mitgezählt wird, musst Du dies der Rentenversicherung so früh wie möglich mitteilen.
Geld in der Zeit des Vaterschaftsurlaubes
Damit Familien in der ersten Zeit nach der Geburt finanziell abgesichert sind, zahlt der Staat das sogenannte Elterngeld. Dieses kannst Du während Deines Vaterschaftsurlaubes in Anspruch nehmen.
Welche Elterngeld-Modelle gibt es?
Jede Familiensituation ist anders und die finanziellen Bedürfnisse während des Vaterschaftsurlaubes unterscheiden sich stark. Du kannst daher zwischen drei verschiedenen Elterngeld-Modellen wählen:
Diese drei Varianten sind auch miteinander kombinierbar.
Frühchen-Bonus
Falls Du Vater eines Frühchens bist, kannst Du Deinen Vaterschaftsurlaub verlängern. Eltern von Frühchen erhalten seit der Elterngeldreform (gültig für Kinder ab dem 01.09.2021) bis zu vier Elterngeldmonate mehr. Konkret heißt das:
Diese zusätzlichen Monate können selbstverständlich auch zu ElterngeldPlus-Monaten umgewandelt werden, sodass sich der Zeitraum verdoppelt.
Wie viel Elterngeld erhält man?
Die Höhe der Auszahlung während des Vaterschaftsurlaubes hängt von dem Gehalt ab, welches Du in den letzten 12 Monaten vor der Geburt Deines Kindes bezogen hast. Du bekommst in der Regel 65% Deines ursprünglichen Nettoeinkommens.
Wie lange und wie viel Elterngeld Du erhältst, hängt davon ab, für welches dieser drei Modelle Du Dich schlussendlich entscheidest. Das Basiselterngeld liegt bei mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Für das ElterngeldPlus bedeutet das die Hälfte, also 150 € bzw. 900 €. Beträgt Dein Nettoeinkommen zum Beispiel vor der Geburt 1.800 €, ergibt das ein Basiselterngeld von 1.170 € bzw. 585 € ElterngeldPlus pro Monat.
Es gibt allerdings so einige Ausnahmen von dieser Regel. Bei Zwillingen erhältst Du beispielsweise einen Zuschlag und als Geringverdiener wird der prozentuale Anteil erhöht.
Wie stellt man den Antrag auf Elterngeld?
Ein Formular für das Elterngeld erhältst Du bei Deiner Elterngeldstelle, bei vielen Gemeinde-Verwaltungen und sogar bei einigen Krankenkassen oder direkt auf der Geburtsstation des Krankenhauses. Der Antrag lässt sich auch online finden. Diesen kannst Du dann ganz einfach ausdrucken. Für manche Bundesländer gibt es auch ein komplett digitales Verfahren.
Für den Antrag des Elterngeldes benötigst Du das genaue Datum der Entbindung. Daher kannst Du diesen auch erst nach der Geburt Deines Kindes abgeben. Das Elterngeld wird allerdings nur für drei Lebensmonate rückwirkend ausgezahlt. Solltest Du den Antrag auf Elterngeld also erst im 4. Lebensmonat abgeben, würde Dir ein Monat „verloren“ gehen.
Bevor Du für die Zeit des Vaterschaftsurlaubes Elterngeld beantragst, solltest Du Dir noch einmal in Ruhe Gedanken machen, welches Modell für Dich infrage kommt, denn jedes hat seine Vor- und Nachteile. Informiere Dich ausführlich und lies dazu auch unseren Artikel Elterngeld berechnen ─ Anspruch, Dauer und Höhe.
Checkliste für Deinen Vaterschaftsurlaub
Lege Dir eventuell eine Checkliste an, die Dir dabei hilft, den Überblick beim Thema Vaterschaftsurlaub nicht zu verlieren. Die folgenden Punkte könnten auf dieser Liste stehen:
Fakten im Überblick
Der Vaterschaftsurlaub (auch Elternzeit genannt) ist eine für Väter vom Staat geförderte Freistellung vom Arbeitsplatz. In dieser Zeit kann statt eines Gehalts Elterngeld bezogen werden.
Es gibt einiges zu bedenken, bevor Du Deinen Vaterschaftsurlaub antreten kannst. Wenn Du allerdings Schritt für Schritt vorgehst, wird Dir nichts Wichtiges entgehen und Du kannst die Zeit mit Deinem Neugeborenen in vollen Zügen genießen.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit. Das Bundesgeld- und Elternzeitgesetz. 23. Auflage. Bonifatius. Berlin. 2020.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): So sag ich’s meinen Vorgesetzten. Elternzeit, Wiedereinstieg und flexible Arbeitsmodelle erfolgreich vereinbaren.8. Auflage. MKL. Berlin. 2019.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Was Sie zur Elternzeit wissen müssen (Stand: 21.05.2021)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Väterreport. Vater sein in Deutschland heute (Stand: 21.05.2021)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Neunter Familienbericht. Eltern sein in Deutschland. (Stand: 21.05.2021)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Was ist neu beim Elterngeld seit dem 01.09.2021? (Stand: 24.09.2021)
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