
Für Mütter und Väter sind die ersten Wochen der Schwangerschaft besonders aufregend: Der erste Frauenarztbesuch steht an, der Körper verändert sich und Freunde und Verwandte werden mit der frohen Botschaft überrascht.
Hat sich die erste Aufregung gelegt, ist es ratsam, sich Gedanken über die Zeit nach der Geburt zu machen und die Elternzeit zu planen. Hier solltest du auf einige Dinge achten: den Beginn und die Dauer der Elternzeit, deine finanzielle Situation und wann du die Elternzeit bei deiner/deinem Arbeitgeber:in beantragen musst.
Was ist Elternzeit?
Wenn du oder dein:e Partner:in euer Kind nach der Geburt zu Hause betreuen möchtet, habt ihr in Deutschland die Möglichkeit, euch dafür von eurer Arbeitsstelle freistellen zu lassen. Diesen Erziehungsurlaub nennt man Elternzeit.
Trotz der Arbeitsunterbrechung besteht weiterhin ein Arbeitsverhältnis zwischen dir und deiner Firma. Allerdings wird dir in dieser Zeit kein Lohn ausgezahlt.
Vielmehr fördert der Staat die Bemühungen der Eltern, ihr Kind zu Hause zu versorgen, indem er für den Verdienstausfall teilweise aufkommt und sie während der Elternzeit das sogenannte Elterngeld beantragen können.
Die Beantragung von Elternzeit und Elterngeld ermöglicht es dir, deinen kleinen Schatz in seinen ersten Lebensmonaten – oder -jahren zu begleiten, ohne dass dies massive berufliche Nachteile für dich mit sich bringt.
Im Weiteren fassen wir zusammen, auf was es bei der Elternzeit ankommt und wie du einen Antrag bei deiner/deinem Arbeitgeber:in stellst. Wir beschränken uns dabei auf die aktuelle Gesetzeslage, die für alle Kinder gilt, die nach August 2021 geboren wurden. Sollte das nicht auf deinen Liebling zutreffen, lass dich zusätzlich von deiner zuständigen Elterngeldkasse beraten.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Elternzeit beantragen kann fast jede:r, die/der in Deutschland einer bezahlten Tätigkeit nachgeht.
Allgemeine Voraussetzungen, um Elternzeit zu beantragen
Folgende Kriterien musst du erfüllen, wenn du Elternzeit beantragen möchtest:
Welche Personengruppen haben Anspruch auf Elternzeit?
Die berufliche Auszeit kann von unterschiedlichen Personen genommen werden:
Solltest du unsicher sein, ob du Anspruch auf Elternzeit hast, kannst du dich jederzeit an die Elterngeldstelle wenden und deinen ganz individuellen Fall dort besprechen.
Wie lange kann man Elternzeit nehmen?
Dein:e Arbeitgeber:in ist vom Gesetz her dazu verpflichtet, dir für die Dauer von insgesamt drei Jahren Elternzeit zu gewähren. Diese Zeitspanne gilt pro Kind und sowohl für Mütter als auch für Väter.
Dauer der Elternzeit
Über diese drei Jahre kannst du frei verfügen, bis dein Kind das achte Lebensjahr erreicht hat. Die Zeit kannst du zwischen dir und deinem/deiner Partner:in beliebig aufteilen.
Ab dem dritten Geburtstag hast du allerdings nur noch ein Anrecht auf 24 Monate Elternzeit und eine Übertragung der vollen drei Jahre ist nicht erlaubt. Mögliche Szenarien könnten sein:
| Alter des Kindes | Dauer der Elternzeit | ||
| 0. bis 3. Lebensjahr | 1 Jahr | 2 Jahre | 1,5 Jahre |
| 3. bis 8. Lebensjahr | 2 Jahre | 1 Jahr | 1,5 Jahre |
| → 3 Jahre | → 3 Jahre | → 3 Jahre |
Wie lange du genau in Elternzeit gehst, ist ganz dir überlassen. Du könntest dies für drei Jahre am Stück, aber auch nur monats- oder wochenweise tun. Allerdings darfst du dein Arbeitsverhältnis nicht beliebig oft unterbrechen, sondern solltest die Elternzeit nach Absprache mit deiner Arbeitsstelle in maximal drei Blöcke unterteilen.
Bei Zwillingen verlängert sich die Elternzeit auf insgesamt sechs Jahre. Der Grund dafür: Zwillinge zählen nicht als Einheit, sondern als zwei getrennte Kinder, für die man jeweils unabhängig voneinander einen Anspruch von drei Jahren hat.
Wann beginnt die Elternzeit?
Für die Person, die das Kind auf die Welt bringt, gilt der Mutterschutz und die entsprechenden Schonzeiten. Nach der Entbindung beginnt der Mutterschutzurlaub mit dem ersten Lebenstag deines Babys und endet im Regelfall acht Wochen später; bei Frühchen oder Mehrlingen verlängert er sich sogar.
Die Wochen des Mutterschutzurlaubs werden von den drei Jahren der Elternzeit abgezogen. Mütter können also zum Beispiel ab dem Ende der Schonzeit bis zum Tag vor dem dritten Geburtstag ihres Kindes zu Hause bleiben.
Diese Regelung gilt nur für die Gebärende. Für den anderen Elternteil beginnt die Elternzeit direkt ab Tag eins nach der Geburt – vorausgesetzt, er oder sie entscheidet sich dazu, die Auszeit gleich zu Beginn anzutreten.
Vor dem Antrag: Plane deine Elternzeit
Bevor du deine Elternzeit auf dem offiziellen Weg beantragst, solltest du grob planen, wie du dein Familienleben in Zukunft gestalten möchtest. Dabei spielen folgende Überlegungen eine Rolle:
Bei der Planung der Elternzeit ist es hilfreich, auch mit anderen Eltern ins Gespräch zu kommen, um herauszufinden, welchen Weg diese Familien gegangen sind. Den ein oder anderen Tipp erhält man auf diese Weise mit Sicherheit.
Dein Antrag auf Elternzeit bei deiner Arbeitsstelle
Die Elternzeit musst du nicht auf einem Amt, sondern bei der/beim Arbeitgeber:in beantragen.
Wann muss man die Elternzeit beantragen?
Der Antrag auf Elternzeit muss deiner/deinem Vorgesetzten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vorliegen. Folgende Fristen gelten:
| Zeitraum der Elternzeit: | Frist der Abgabe: | Beispiel: |
|---|---|---|
| Vor dem 3. Geburtstag des Kindes | spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit | Wenn die Elternzeit für den Vater etwa ab dem Tag der Geburt gelten soll, muss er sie mindestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einreichen. |
| zwischen dem 3. und 8. Geburtstag | spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit | Ausnahmen gelten in seltenen Fällen, wie bei einem nicht planbaren Beginn der Adoptionspflege eines Kindes. |
Da die Elternzeit für die gebärenden Frauen erst nach dem Mutterschaftsurlaub beginnt, können sie mit der Anmeldung bis kurz nach der Geburt warten.
Sollte dein kleiner Liebling unerwartet zu früh das Licht der Welt erblicken, kannst du diese Frist natürlich nicht mehr einhalten. Dafür wird aber sicherlich jede:r Chef:in Verständnis haben.
Falls du die Frist zur Anmeldung der Elternzeit aus anderen Gründen versäumen solltest, verschiebt sich der Beginn automatisch nach hinten. Du musst dann nicht noch einmal extra den geänderten Termin beantragen.
Achtung
Egal, aus welchem Grund ein Vater seine Elternzeit verschieben muss: Er benötigt dafür immer die Zustimmung der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers.
So beantragst du die Elternzeit richtig
Ein spezielles Formular gibt es für den Antrag auf Elternzeit nicht. Dafür musst du lediglich ein Schreiben aufsetzen, aus dem klar der gewünschte Zeitraum hervorgeht und deine Unterschrift darunter setzen.
Ein Antrag per E-Mail, Telefon oder Messenger-Dienst ist nicht erlaubt. Lass dir im Gegenzug vielleicht auch eine schriftliche Bestätigung von deiner/deinem Arbeitgeber:in geben, dass sie/er dein Schreiben erhalten hat und dem Wunsch zustimmt.
Verwende gern unsere Vorlage, um die Elternzeit in deiner Firma zu beantragen:
Deine Rechte während der Elternzeit
Während der Elternzeit bleiben deine Rechte als Arbeitnehmer:in bestehen. Ferner gilt Folgendes:
In der Elternzeit kannst du dich also vollends auf dein Baby konzentrieren, ohne dir Sorgen um deinen Arbeitsplatz machen zu müssen. Dennoch: Am besten nutzt du die Zeit, um dir zu überlegen, wie sich Arbeit und Familie in Zukunft miteinander vereinbaren lässt.
Arbeiten während der Elternzeit
Manche Eltern möchten in der Elternzeit gern arbeiten. Auch das ist möglich.
Teilzeit in der Elternzeit
Während der Elternzeit könnte dich deine Firma in Teilzeit beschäftigen. Das setzt allerdings Folgendes voraus:
Sollten keine dringenden betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitbeschäftigung sprechen, muss deiner Bitte danach stattgegeben werden. Bei dem Antrag auf Teilzeit gelten dieselben Fristen wie bei der Beantragung der Elternzeit.
Es ist wichtig, dass du mit deiner/deinem Chef:in frühzeitig das Gespräch suchst. Nur so könnt ihr zusammen überlegen, welche Vorteile das Arbeiten in Teilzeit für dich hat und wie ihr dein Vorhaben zusammen umsetzen könnt.
Selbstständige Arbeit
Der Erziehungsurlaub ist neben der Versorgung des Babys auch eine Zeit, in der sich viele Eltern noch einmal neu orientieren und mit einem gewissen Abstand auf ihr Berufsleben blicken.
Manch eine:r probiert sich noch einmal neu aus oder möchte ein langgehegtes Projekt umsetzen. Es ist durchaus möglich, während der Elternzeit einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Solltest du vorher in einer Festanstellung beschäftigt gewesen sein, musst du deine:n Arbeitgeber:in darüber informieren.
Achtung
Der Entscheidung für eine gemeinsame Elternzeit gehen oft finanzielle Überlegungen voraus. Beide Elternteile können das Basiselterngeld einen Monat lang parallel beziehen; dies aber nur bis zum 12. Lebensmonat des Kindes.
Kann ich die Elternzeit verlängern oder verkürzen?
Generell musst du eine Veränderung deiner Elternzeit immer mit deiner Firma absprechen und dann rechtzeitig schriftlich einreichen. Du hast die Möglichkeit, deine Berufspause zu verlängern oder unter bestimmten Voraussetzungen auch zu verkürzen.
Ein Antrag auf Verlängerung der Elternzeit muss dir gewährt werden, wenn:
Eine Verlängerung ist direkt im Anschluss an deine bereits angemeldete Elternzeit oder auch noch später möglich. Beachte allerdings, dass du zwischen dem dritten und achten Lebensjahr nur insgesamt einen Anspruch von 24 Monaten hast.
Die Verkürzung der Elternzeit ist eher ungewöhnlich, aber definitiv auch möglich, wenn:
Musst du deine Elternzeit aufgrund eines Härtefalls verlängern oder verkürzen, kann dies dein:e Arbeitgeber:in nur aus dringenden betrieblichen Gründen und innerhalb einer Frist von vier Wochen ablehnen.
Solltest du deine geplante Elternzeit verkürzen, könntest du den Rest gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Häufige Fragen zur Elternzeit für Väter
Laut Gesetz haben sowohl Mütter als auch Väter den gleichen Anspruch auf die berufliche Auszeit – und das bereits seit Einführung der Elternzeit im Jahr 2007. Bisher beantragen jedoch im Vergleich immer noch weniger Männer als Frauen die Elternzeit.
Jede Familiensituation ist anders und Eltern haben ganz unterschiedliche Bedürfnisse. Dies trifft auch auf die Elternzeit zu. Solltest du noch Fragen dazu haben, kannst du dich jederzeit an deine Familienkasse wenden und dich dort individuell beraten lassen.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Elterngeld und Elternzeit. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. 27. Auflage. Bonifatius. Berlin. Dezember 2023.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elternzeit (Stand: 30.08.2024)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Muster Mitteilung Elternzeit (Stand: 30.08.2024)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Regenbogenfamilien
- Statistisches Bundesamt: Elterngeld 2022: Väteranteil steigt weiter auf 26,1 %. Pressemitteilung Nr. 123 vom 29. März 2023
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wie kann ich die Dauer der Elternzeit berechnen?
- Statistisches Bundesamt: Elterngeld 2022: Väteranteil steigt weiter auf 26,1 %. Pressemitteilung Nr. 123 vom 29. März 2023

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