Alles Wissenswerte zur Elternzeit - wann beantragen, Anspruch, Dauer und Fristen

Für Mütter und Väter sind die ersten Wochen der Schwangerschaft besonders aufregend: Der erste Frauenarztbesuch steht an, der Körper verändert sich und Freunde und Verwandte werden mit der frohen Botschaft überrascht.

Hat sich die erste Aufregung gelegt, ist es ratsam, sich Gedanken über die Zeit nach der Geburt bzw. zur Elternzeit zu machen. Dafür gibt es nämlich einige Dinge zu planen: den Beginn und die Dauer der Elternzeit, Deine finanzielle Situation und wann Du die Elternzeit bei Deinem/Deiner Arbeitgeber:in beantragen solltest.

Was ist Elternzeit?

Wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt zu Hause selbst betreuen wollen, haben sie in Deutschland die Möglichkeit, sich von ihrer Arbeitsstelle freistellen zu lassen. Für die Dauer der Elternzeit bekommen sie zwar von ihrem/ihrer Arbeitgeber:in kein Geld ausgezahlt, aber der Staat fördert Mütter und Väter, indem er für den Lohnausfall teilweise aufkommt. Eltern können dafür während der Elternzeit das sogenannte Elterngeld beantragen.

Wie ist die Dauer von Elternzeit geregelt?

Dein/Deine Arbeitgeber:in ist dazu verpflichtet, Dir für die Dauer von insgesamt drei Jahren Elternzeit zu gewähren. Über diese drei Jahre kannst Du bis zum achten Lebensjahr Deines Kindes frei verfügen und diese mit Deinem/Deiner Partner:in aufteilen. Ab dem dritten Geburtstag hast Du allerdings nur noch ein Anrecht auf 24 Monate Elternzeit.

Für die Mütter beginnt die Elternzeit immer erst nach dem Mutterschutz. Die Zeit des Mutterschutzes wird von den drei Jahren abgezogen. Mütter können also zum Beispiel ab dem Ende des Mutterschutzes bis zum Tag vor dem dritten Geburtstag ihres Kindes zu Hause bleiben oder aber beispielsweise die ersten 14. Lebensmonate in Elternzeit gehen und dann später noch einmal.

Bei Zwillingen verlängert sich die Elternzeit auf insgesamt sechs Jahre. Der Grund dafür: Zwillinge zählen nicht als Einheit, sondern als zwei einzelne Kinder, für die Du jeweils einen Anspruch auf Elternzeit von drei Jahren hättest.

Wie lange Du genau in Elternzeit gehst, ist ganz Dir bzw. Euch überlassen. Du könntest die Elternzeit für einige Monate oder Jahre am Stück, aber auch nur für Wochen oder Tage beantragen. Die Zeit kannst Du Dir mit Deinem/Deiner Partner:in aufteilen oder Du kannst sie nur für Dich in Anspruch nehmen.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Für den Antrag auf Elternzeit musst Du allerdings einige Kriterien erfüllen:

  • Du betreust Dein Kind während der Elternzeit selbst und lebst mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt.

  • Du warst vor der Elternzeit Arbeitnehmer:in – wobei es nicht darauf ankommt, ob Du in Teilzeit arbeitest oder einem Mini-Job oder einer Ausbildung nachgehst.

  • Du arbeitest während der Elternzeit entweder gar nicht oder nur Teilzeit. Bist Du nebenbei berufstätig, darfst Du eine bestimmte Wochenstundenzahl nicht überschreiten (32 Stunden bzw. 30 Stunden, falls Dein Kind vor dem 01. September 2021 geboren wurde).

  • Du arbeitest in Deutschland oder hast einen Arbeitsvertrag, der nach deutschem Recht geschlossen wurde. In Deutschland leben musst Du allerdings nicht.

Grundsätzlich ist es egal, ob es sich um Dein leibliches Kind oder um ein Adoptivkind handelt. Du musst außerdem nicht notwendigerweise mit dem anderen Elternteil in einer Partnerschaft leben.

Die Elternzeit kann sowohl von der Mutter als auch vom Vater genommen werden. Ungefähr ein Drittel aller Männer beantragt derzeit Vaterschaftsurlaub und übernimmt in dieser Zeit die Betreuung des Kindes zu Hause.

Vor dem Antrag: Plane Deine Elternzeit

Bevor Du ganz offiziell bei Deinem/Deiner Chef:in die Elternzeit beantragen kannst, solltest Du grob planen, wie Dein Familienleben in Zukunft aussehen soll. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten:

  • Zeitraum: Kläre mit Deinem/Deiner Partner:in ab, ob bzw. wie Ihr Euch die Elternzeit untereinander aufteilen wollt. Manche Paare planen während der Elternzeit zum Beispiel eine längere Flugreise mit ihrem Baby.

  • Bindungszeitraum: Wenn Du die Elternzeit für die Zeit vor dem dritten Geburtstag Deines Kindes beantragen möchtest, musst Du Dich bei der Anmeldung festlegen, für welche Zeiträume Du in den nächsten Jahren Elternzeit nehmen willst.

  • Elterngeld: Es gibt die Möglichkeit, mit dem sogenannten Elterngeld Deinen Lohnausfall während der Elternzeit auszugleichen. Informiere Dich über die verschiedenen Elterngeld-Modelle und berechne Dein Elterngeld. So kannst Du Deine finanzielle Situation nach der Geburt besser einschätzen.

  • Wiedereinstieg: Suche frühzeitig das Gespräch mit Deinem/Deiner Chef:in, um den Wiedereinstieg in den Beruf zu planen. Formuliere dabei Deine beruflichen Ziele für die Zukunft und lasse Dich über familienfreundliche Arbeitsmodelle in Deiner Firma aufklären.

Bei der Planung der Elternzeit ist es hilfreich, mit anderen Eltern ins Gespräch zu kommen. Denn so individuell jede Familie ist, so individuell sind oft auch die Elternzeit-Modelle. Den ein oder anderen nützlichen Tipp erhält man auf diese Weise mit Sicherheit.

Deine Rechte in der Elternzeit

Auch während der Elternzeit hast Du als Arbeitnehmer:in bestimmte Rechte:

  • Kündigungsschutz: In der Elternzeit greift ein ganz besonderer Kündigungsschutz. Dieser beginnt bereits, wenn Du die Elternzeit anmeldest. Während Deiner Elternzeit kann Dir nur im absoluten Ausnahmefall gekündigt werden. Nach der Rückkehr ist Dir also Dein Arbeitsplatz in der Regel sicher.

  • Urlaubsanspruch: Wenn Du noch Urlaubstage übrig haben solltest, bevor Du Deine Elternzeit antrittst, verfällt dieser nicht. Allerdings könnte Deine Arbeitgeber:in für jeden vollen Elternzeit-Kalendermonat Deinen jährlichen Urlaubsanspruch um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn Du zum Beispiel in Teilzeit weiterarbeitest.

  • Teilzeit: Während der Elternzeit könntest Du in Teilzeit weiterarbeiten. Solltest Du gleichzeitig Elterngeld beziehen, würde Dir allerdings das dabei verdiente Geld entsprechend angerechnet werden.

  • Rente: Bei der Berechnung Deiner Rente wird auch die Erziehungszeit mitberücksichtigt. Wenn sich beide Elternteile gemeinsam um das Kind kümmern, wird automatisch nur der Mutter die Erziehungszeit zugeordnet. Väter müssen sich aktiv bei der Rentenversicherung melden, falls sie diese Zeit mit angerechnet bekommen wollen.

In der Elternzeit kannst Du Dich also voll und ganz auf Dein Baby konzentrieren, ohne Dir Sorgen um Deinen Arbeitsplatz zu machen. Dennoch kann die Zeit auch dazu genutzt werden, sich zu überlegen, wie sich Arbeit und Familie in Zukunft möglichst gut miteinander vereinbaren lassen.

So beantragst Du die Elternzeit richtig

Ein spezielles Formular für den Antrag auf Elternzeit gibt es nicht. Du brauchst lediglich ein Schreiben aufzusetzen, aus dem klar der gewünschte Zeitraum hervorgeht. Ein Antrag per E-Mail, Telefon oder Messenger-Dienst ist unzulässig. Lasse Dir im Gegenzug gerne auch eine schriftliche Bestätigung von Deinem/Deiner Arbeitgeber:in geben, dass Du Elternzeit beantragt hast und wann diese beginnt bzw. endet.

Beachte beim Antrittsdatum, dass für Mütter die Elternzeit erst nach dem Ende des Mutterschutzes beginnt. Soll für Väter die Elternzeit direkt nach der Geburt starten, gibt man am besten als Startdatum „ab Geburt“ (und das errechnete Geburtsdatum) an. Damit rechnet man ein, dass das Baby eventuell etwas zu früh oder auch leicht verspätet geboren werden könnte.

Damit Dein/Deine Arbeitgeber:in rechtzeitig planen kann, musst Du eine gewisse Frist einhalten, wann Du den Antrag auf Elternzeit abgibst:

  • Elternzeit vor dem dritten Lebensjahr: Du musst den Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit einreichen.

  • Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr: Melde die Elternzeit spätestens 13 Wochen vor Beginn an.

Falls Dein kleiner Liebling unerwartet zu früh das Licht der Welt erblicken sollte, kannst Du diese Frist natürlich nicht mehr einhalten. Dafür wird aber hoffentlich jede:r Arbeitgeber:in Verständnis haben.

Kann man die Elternzeit verlängern oder verkürzen?

Pro Kind kannst Du bis zu drei Jahre Elternzeit beantragen. Solltest Du über diesen Zeitraum hinaus Elternzeit nehmen wollen, hast Du die Möglichkeit, bei Deinem/Deiner Chef:in einen Antrag auf Verlängerung zu stellen. Es ist umgekehrt auch denkbar, die Elternzeit zu verkürzen.

Eine Verlängerung ist direkt im Anschluss an Deine bereits angemeldete Elternzeit möglich – oder auch noch später. Beachte allerdings, dass Du zwischen dem dritten und achten Lebensjahr insgesamt nur 24 Monate Anspruch auf Elternzeit hast.

Generell musst Du Veränderungen des Zeitraums immer mit Deinem/Deiner Arbeitgeber:in absprechen und auch rechtzeitig schriftlich einreichen. Der/Die Vorgesetzte:r ist dann in der Regel dazu verpflichtet, dem Antrag zuzustimmen. Allerdings benötigst Du sein/ihr Einverständnis, wenn Du eine weitere Elternzeit nach dem Bindungszeitraum beantragen möchtest.

Des Weiteren ist Dein/Deine Arbeitgeber:in verpflichtet, Deinem Antrag auf Verlängerung oder Verkürzung der Elternzeit stattzugeben, wenn:

  • Dein:e Partner:in die geplante Elternzeit aus unvorhersehbaren Gründen nicht antreten kann und die Betreuung des Kindes damit nicht gesichert ist.

  • Du während der Elternzeit schwanger werden solltest. Dann kannst Du diese vorzeitig beenden und in den Mutterschutz gehen.

  • ein Härtefall (z. B. bei schwerer Krankheit) vorliegt.

Meist spricht nichts dagegen, die Elternzeit zu verlängern oder zu verkürzen. Bleibe einfach auch während der Elternzeit in Kontakt mit Deinem/Deiner Arbeitgeber:in und halte ihn bzw. sie über Veränderungen auf dem Laufenden.

Elternzeit beantragen: Tipps und Wissenswertes

Bevor Du Deine oder Eure Elternzeit beantragen kannst, gibt es Vieles zu bedenken und zu beachten.

Checkliste: Elternzeit beantragen

Unser Tipp: Lege Dir eine Checkliste an, um immer den Überblick zu behalten:

  • Termin mit Arbeitgeber:in vereinbaren, um die Schwangerschaft zu verkünden

  • Vorbereitung auf das Gespräch mit Arbeitgeber:in (Ziele für die Zukunft, Arbeitsmodelle etc.)

  • Dauer der Elternzeit festlegen

  • Frist bei Abgabe einhalten

  • ggf. Bestätigung der Elternzeit von Arbeitgeber:in einholen \

  • für Väter: Elternzeit bei Rentenversicherung melden

  • Informationen zum Elterngeld einholen

Wissenswertes zur Elternzeit

Es gibt einige wissenswerte Fakten zur Elternzeit, die vielleicht auch für Dich wichtig sein könnten:

  • Falls Du nach der Elternzeit Deine Arbeitsstelle kündigen möchtest, gibt es auch hier eine Frist: Die Kündigung muss mindestens drei Monate vor der ursprünglich geplanten Rückkehr aus der Elternzeit eingereicht werden.

  • In besonderen Fällen können auch andere Familienmitglieder, wie beispielsweise die Großeltern, anstatt der leiblichen Eltern Elternzeit beantragen.

  • Für ein Adoptivkind kannst Du ebenfalls Elternzeit beantragen. Als Beginn gilt hier der erste Tag, an dem das Kind bei Dir zu Hause lebt. Das Adoptionsverfahren muss dafür noch nicht abgeschlossen sein.

  • Mütter im Mutterschutz können sich mit der Anmeldung der Elternzeit bis nach der Geburt Zeit lassen, ohne dass die Frist verstreicht, da die Elternzeit erst danach beginnt. Der Mutterschutz dauert in der Regel acht Wochen.

  • Kommt Dein Kind als Frühchen zur Welt, erhältst Du je nach Zeitpunkt der Geburt zusätzliche Elterngeldmonate.

  • Zwillinge werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht als Einheit, sondern als zwei Kinder betrachtet. Dementsprechend verlängern sich auch hier die Zeiträume.

  • Falls Du die Frist zur Anmeldung der Elternzeit versäumen solltest, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit automatisch nach hinten. Du musst dann nicht noch einmal extra eine neue Anmeldung mit geänderten Terminen abgeben.

  • Während der Elternzeit kannst Du auch Sozialhilfe beziehen. Informiere Dich dazu bei Deiner zuständigen Behörde.

  • Nach Deiner Rückkehr in den Job hat Dein:e Arbeitergeber:in theoretisch das Recht, Dir ein anderes Arbeitsgebiet zuzuweisen. Prüfe in Deinem Arbeitsvertrag aber genau, ob dies auch zulässig ist. Finanzielle Verluste dürfen Dir dadurch allerdings nicht entstehen.

Jede Familie ist individuell und hat daher auch ganz eigene Bedürfnisse. Dies trifft auch auf die Elternzeit zu. Solltest Du noch Fragen zur Elternzeit haben, kannst Du Dich unter 030 20179130 (Mo. - Do., 9 Uhr - 18 Uhr) oder info@bmfsfjservice.bund.de an das Bundesfamilienministerium wenden. Auch Deine zuständige Elterngeldstelle kann Dir bei Fragen beratend zur Seite stehen.

Fakten im Überblick

Die Elternzeit muss sieben Wochen vor Beginn beantragt werden. Soll die Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr beginnen, liegt die Frist der Abgabe bei 13 Wochen.

Die Elternzeit und das zukünftige Familienleben sorgfältig im Voraus zu planen ist sinnvoll. Viele Dinge ergeben sich möglicherweise aber auch erst, wenn Du bereits in Elternzeit bist. Möglicherweise willst Du Dich beruflich verändern oder doch noch eine längere Zeit mit Deinem Baby zu Hause verbringen. Bleibe daher mit Deinem/Deiner Arbeitgeber:in im Gespräch. Vielleicht besuchst Du auch mal zusammen mit Deinem Nachwuchs Deine Arbeitsstelle, damit die Kolleg:innen Deinen kleinen Schatz persönlich kennenlernen können.

Meine Cookie Auswahl