Mutterschutz: Alles Wichtige auf einen Blick
Mit der Geburt deines Babys beginnt für dich ein neuer, wahrlich aufregender Lebensabschnitt. Aber auch schon während der Schwangerschaft verändert sich für dich vieles – besonders körperlich. Der sogenannte Mutterschutz ist dazu da, dich und dein ungeborenes Baby im Arbeitskontext zu schützen und euch beiden einen guten gemeinsamen Start zu garantieren. Wann der Mutterschutz beginnt, wie lange er dauert und welche Rechte und Ansprüche du hast, findest du hier einfach und kompakt zusammengestellt.
Mutterschutz: Was ist das eigentlich genau?
Unter Mutterschutz versteht man die Rücksichtnahme auf deine Schwangerschaft am Arbeitsplatz. Viele verstehen darunter primär den Mutterschaftsurlaub, also die Freistellung vom Arbeitsplatz vor und nach der Entbindung.
Der Mutterschutz beginnt aber schon sehr viel früher und setzt sich im groben Folgendes zum Ziel:
Arbeitsplatz: Sofern gesundheitlich nichts dagegenspricht, muss es einer schwangeren Frau ermöglicht werden, weiterhin beruflich tätig zu sein. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen am Arbeitsplatz geschaffen werden.
Einkommen: Der Mutterschutz regelt, dass auch schwangere Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können, finanziell abgesichert sind.
Diskriminierungsschutz: Die Schwangerschaft darf der Frau nicht zum Nachteil werden – weder vor noch nach der Geburt.
Dein:e Arbeitgeber:in ist vom Gesetz her dazu verpflichtet, die Richtlinien des Mutterschutzes einzuhalten. Abgesehen davon ist es sinnvoll, frühzeitig das Gespräch mit deiner oder deinem Vorgesetzten zu suchen und deine besonderen Bedürfnisse zu besprechen.
Wer hat Anspruch auf Mutterschutz?
Da der Mutterschutz all denjenigen Frauen zugutekommen soll, die arbeitstätig sind, ist ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis in Deutschland die Grundvoraussetzung.
Mutterschutz in jeder Lebenslage
Befindest du dich also in einem festen Arbeitsverhältnis – egal ob in Teilzeit, Vollzeit oder im Minijob – greift bei dir automatisch der Mutterschutz. Er ist vollkommen unabhängig von deiner Nationalität oder deinem Familienstand.
Der Mutterschutz gilt aber auch für schwangere und frischgebackene Mütter, die in anderen Zusammenhängen beschäftigt sind. So gilt er auch für:
Schülerinnen
Studentinnen
Auszubildende
Praktikantinnen
Frauen im Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst
Bist du neu im Job und befindest dich noch in der Probezeit? Keine Angst, denn auch dann muss dein:e Chef:in den Regeln des Mutterschutzes nachkommen.
Mutterschutz-Anspruch: die Ausnahmen
Anders gestaltet es sich für Richterinnen, Soldatinnen oder Beamtinnen. Hier gibt es Sonderregelungen. Bist du hingegen Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst, gelten für dich dieselben Mutterschutzrichtlinien wie für alle anderen Frauen.
Der Mutterschutz greift leider nicht bei Selbstständigen, Hausfrauen oder Geschäftsführerinnen, juristischen Personen oder Gesellschaften. Solltest du unsicher sein, in welchem Beschäftigungsverhältnis du genau arbeitest, kannst du dich an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (Service-Telefon: 0800 1000 4800) wenden.
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Das gilt während der Schwangerschaft
Eines der großen Ziele des Mutterschutzes ist es, deine und die Gesundheit deines ungeborenen Kindes zu schützen. Sobald dein:e Arbeitgeber:in von der Schwangerschaft erfährt, muss sie oder er sicherstellen, dass folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen: Sollte es nicht möglich sein, einen Termin für die Vorsorgeuntersuchung außerhalb der Arbeitszeit zu legen, ist deine:e Arbitgeber:in dazu angehalten, dich dafür freizustellen.
Begrenzung der Arbeitsstunden: Überstunden sind für schwangere Frauen eigentlich nicht mehr zulässig. Die Höchstarbeitszeit beträgt daher 8,5 Stunden pro Tag. Arbeitszeiten nach 22 Uhr sind grundsätzlich verboten. Möchtest du und dein:e Arbeitgeber:in dennoch nicht darauf verzichten, kann ein Antrag bei der Aufsichtsbehörde gestellt werden.
Pausen: Es muss dir möglich sein, dich auch einmal abseits der vorgesehenen Pausen kurz ausruhen zu können.
Keine schweren körperlichen Arbeiten: Schwere körperliche Tätigkeiten dürfen dir nun nicht mehr übertragen werden. Dazu zählen auch Fließbandarbeiten und alle Beschäftigungen, bei denen du lange stehen musst.
Ausschluss von Gefahrstoffen: Bist du in deinem Arbeitsumfeld bestimmten gefährlichen Situationen oder giftigen Stoffen ausgesetzt, muss dir während deiner Schwangerschaft eine andere Tätigkeit zugeteilt werden.
Bei all diesen Sicherheitsmaßnahmen dürfen dir jedoch keine Nachteile bei deinem Gehalt entstehen.
Kann der Mutterschutz nicht eingehalten werden, kann im Extremfall ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Dabei wird dir dennoch der Lohn weiter ausgezahlt. Ein ärztliches Tätigkeitsverbot in der Schwangerschaft kommt dann infrage, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Arbeitsumstände als akute Gefahr für dich und dein Kind einschätzt.
Die Dauer des Mutterschutzes
Das Mutterschutzgesetz greift, sobald dein:e Vorgesetzt:e von deiner Schwangerschaft erfährt. Es ist natürlich ganz dir überlassen, wann du sie oder ihn darüber informierst. Bedenke aber, dass der Mutterschutz erst dann beginnt, wenn dein:e Chef:in über deinen Zustand Bescheid weiß.
Ein ärztliches Attest musst du dafür nur vorlegen, wenn deine Arbeitsstelle darauf besteht. Einsicht in deinen Mutterpass darf dein:e Arbeitgeber:in aber nicht haben, da er sehr persönliche Informationen enthält.
Es wird davon ausgegangen, dass du direkt vor und nach der Geburt nicht mehr arbeiten wirst. Wie lang dieser Zeitraum ist, wurde gesetzlich klar begrenzt: Er beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet normalerweise acht Wochen danach. In dieser Zeit des Mutterschutzes bist du also von deiner Arbeit freigestellt.
Zusammengefasst gilt:
Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft | Alle gesundheitlichen Maßnahmen müssen ergriffen werden. |
6 Wochen vor der Entbindung | Du bist von der Arbeit freigestellt. |
8 Wochen nach der Entbindung | Es greift das absolute Beschäftigungsverbot. |
Im Fall einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburt und der Geburt eines beeinträchtigten Kindes wird diese Zeit auf insgesamt 12 Wochen verlängert.
Wenn du noch stillen solltest, nachdem du später an deinen Arbeitsplatz zurückgekehrt bist, gelten für dich dieselben Regeln des Mutterschutzes wie während deiner Schwangerschaft. Außerdem steht dir in den ersten 12 Monaten mindestens eine Stunde Stillzeit pro Tag zu.
Erleidet eine Frau eine Fehlgeburt oder wird die Schwangerschaft abgebrochen, endet der Mutterschutz in der Regel direkt nach Beendigung der Schwangerschaft. In diesem Fall ist es umso wichtiger, das vertrauensvolle Gespräch mit der/dem Vorgesetzten zu suchen, da sie/er dazu verpflichtet ist, auf die seelische Belastung einer solchen Situation einzugehen.
Kündigung in der Schwangerschaft: So bist du abgesichert
Während des Mutterschutzes genießt du einen besonderen Kündigungsschutz. Ab dem ersten Tag deiner Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschutzes darf dir keine Kündigung ausgesprochen werden – selbst dann nicht, wenn du dich noch in der Probezeit befindest. Dies gilt natürlich nicht, wenn du schwanger wirst, nachdem dir bereits gekündigt wurde.
Beachte: Damit der Kündigungsschutz für dich gilt, musst du deine:n Arbeitgeber:in innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung über deine bestehende Schwangerschaft oder eine mögliche Fehlgeburt informieren. |
Solltest du nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen, verlängert sich der Kündigungsschutz entsprechend. Du selbst kannst aber jederzeit eine Kündigung einreichen.
Es gibt ein paar wenige Ausnahmen, die eine Kündigung in der Schwangerschaft doch erlauben:
bei der Verlagerung des Betriebsstandortes
wenn der Betrieb teilweise oder ganz geschlossen wird
bei schwerwiegendem Verstoß gegen den Arbeitsvertrag bzw. die Arbeitspflichten
Selbst in diesen Fällen ist eine Kündigung nur rechtskräftig, wenn eine Aufsichtsbehörde zustimmt.
Mutterschutz und die finanziellen Leistungen
Als werdende Mutter bist du ein besonders wertvolles Mitglied der Gesellschaft. Daraus darf dir kein finanzieller Nachteil entstehen und du hast deshalb Anspruch auf das sogenannte Mutterschaftsgeld.
Wann erhältst du Geld während des Mutterschutzes?
Wann du bezahlt wirst und wie viel du bekommst, ist festgelegt. Grundsätzlich wirst du in folgenden Fällen weiterbezahlt:
Freistellungen: Solltest du der Arbeit fernbleiben müssen, weil du ansonsten wichtige Untersuchungen verpassen würdest oder Stillzeiten einhalten musst, darf dir dieser Ausfall nicht vom Gehalt abgezogen werden. Auch musst du die Fehlzeiten nicht nacharbeiten.
Arbeitsplatzwechsel oder Beschäftigungsverbot: Das Mutterschaftsgeld wird dir gezahlt, wenn du dein Aufgabengebiet aus Gründen des Mutterschutzes wechseln oder das Beschäftigungsverbot antreten musst.
Mutterschutzfrist: Gesetzlich Versicherte erhalten das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse während des Mutterschaftsurlaubs vor und nach der Geburt. Es sichert dir dein Einkommen in der Zeit, in der es dir grundsätzlich verboten ist, zu arbeiten. Darüber hinaus erhältst du vom Arbeitgeber einen Zuschuss.
Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld?
Mit dem Beginn des Beschäftigungsverbots vor der Geburt bekommst du von deiner Krankenkasse täglich 13 €. Ferner steht dir ein Tagegeld von deiner Arbeitsstelle zu, welches sich aus deinem durchschnittlichen Netto-Gehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Beschäftigungsverbots im Mutterschutz errechnet.
Es ist nicht ganz einfach, die genaue Höhe dieses Arbeitgeberzuschusses zu berechnen. Der Auszahlungsbetrag gestaltet sich individuell und wird wie folgt ermittelt:
Summe Durchschnittslohn der letzten drei Monate : 90 = Mutterschaftsgeld pro Tag |
Im Folgenden haben wir ein Rechenbeispiel für dich erstellt, damit du jetzt schon einmal berechnen kannst, welcher Betrag dir wahrscheinlich zusteht:
Ein Bruttolohn von 1.500 € im Monat ergibt einen Nettolohn von monatlich 975 €.
Umgerechnet auf drei Monate sind das insgesamt 2.925 €.
Dies wird nun wiederum auf die Kalendertage aufgeteilt. Es wird von 30 Kalendertagen im Monat ausgegangen. Es werden also 2.925 € durch 90 Tage geteilt. Daraus ergeben sich 32,50 € pro Tag, die du als Mutterschaftsgeld ausgezahlt bekommst.
In unserem Beispiel würde der Betrag des Mutterschaftsgeldes pro Tag bei 45,50 € liegen – 13 € von der Krankenkasse und 32,50 € von der Arbeitgeberseite.
Höhe des Mutterschaftsgeldes für Nicht-Angestellte
Solltest du hingegen Arbeitslosengeld I beziehen, erhältst du das Mutterschaftsgeld nur von der Krankenkasse und es entspricht der Höhe deines Arbeitslosengeldes. Im Fall von Arbeitslosengeld II bekommst du ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Tag der Entbindung 17 Prozent mehr als sonst ausbezahlt.
Solltest du privat oder beitragsfrei familienversichert sein, beziehst du dein Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Dieses ist jedoch auf 210 € insgesamt begrenzt. Schülerinnen und Studierende sind von diesen Leistungen ausgeschlossen.
Selbstständige haben eventuell bei ihrer privaten Versicherung Anspruch auf ein Krankentagegeld. Setze dich in diesem Fall frühzeitig mit deiner Versicherung in Verbindung.
Mutterschutz und dein Urlaubsanspruch
Der Mutterschutz ändert nichts an deinen bezahlten Urlaubstagen. In dem Zeitraum, in dem du nicht arbeiten darfst – sei es innerhalb der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt oder während eines Beschäftigungsverbots – hast du denselben Urlaubsanspruch wie sonst auch.
Solltest du noch einige Urlaubstage übrig haben, bevor die Mutterschutzfrist vor der Geburt beginnt, kannst du diese in die Zeit danach übertragen. Deine Urlaubstage verfallen nicht, auch wenn deine Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließt. Du kannst den Urlaub bis zum Ende der Elternzeit aufsparen.
Mutterschaftsgeld beantragen: So gehst du Schritt für Schritt vor
Das klingt erst einmal alles sehr kompliziert. Dennoch solltest du dich nicht davor scheuen, das Geld für den Mutterschutz zu beantragen. Das nämlich ist wiederum ganz einfach und die Berechnung wird dir auf jeden Fall abgenommen.
Bist du gesetzlich versichert, kannst du in nur drei Schritten deinen Antrag zum Mutterschaftsgeld abschließen:
Schritt 1: Bescheinigung zum ET. Zuallererst benötigst du eine Bescheinigung über deinen errechneten Geburtstermin. Diese erhältst du in deiner Frauenarztpraxis oder von deiner Hebamme. Es handelt sich dabei um einen standardisierten Vordruck, den du auf der Rückseite mit deinen persönlichen Daten ergänzen musst.
Schritt 2: Arbeitgeberzuschuss beantragen.Steht dir der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu, kannst du diesen bei deiner Arbeitsstelle beantragen. Meist ist dafür ein formloses Schreiben ausreichend.
Schritt 3: Geburtsurkunde. Nach der Geburt musst du eine Kopie der Geburtsurkunde deines Kindes bei deiner Krankenkasse einreichen, damit dir auch weiterhin das Mutterschaftsgeld ausgezahlt werden kann.
Diese drei Schritte sind schnell erledigt und garantieren dir auch während der Mutterschutzfrist regelmäßige Zahlungen. Etwas anders verhält sich die Beantragung, wenn du:
wegen der Bestimmungen des Mutterschutzes nicht arbeiten darfst.
privat versichert bist.
in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert bist.
eine zulässige Kündigung während der Schwangerschaft oder im Mutterschutz nach der Geburt erhalten hast.
In diesen Fällen hast du Anspruch auf eine Zahlung von 210 €, die du beim Bundesamt für soziale Sicherung beantragen kannst.
Deine Checkliste zum Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
Ab wann die Arbeitsschutzmaßnahmen deines Mutterschutzes beginnen, liegt ganz in deinen Händen: Erst, wenn dein:e Vorgesetzte:r über deine Schwangerschaft informiert ist, kann sie oder er entsprechende Maßnahmen einleiten. Erstelle dir eine Check-Liste zurecht, um alle wichtigen Schritte zum Mutterschutz abhaken zu können.
Überlege dir, was du benötigst, um deine Tätigkeit sicher und möglichst stressfrei ausführen zu können. |
Vereinbare einen Gesprächstermin mit deiner Chefin oder deinem Chef, um sie oder ihn über deine Schwangerschaft zu informieren. |
Besorge dir eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin und fülle deine Informationen auf der Rückseite aus. |
Versende die Bescheinigung an deine Krankenkasse. |
Beantrage bei deiner Arbeitsstelle den Arbeitgeberzuschuss. |
Kontrolliere deinen Urlaubsanspruch bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots und besprich mit deiner/deinem Vorgesetzten, wann du den eventuellen Resturlaub in Anspruch nehmen möchtest. |
Mache dir schon einmal erste Gedanken zur Elternzeit und ob diese direkt an deinen Mutterschutz anschließen soll. |
Hole alle nötigen Informationen zum Thema Elterngeld ein, um die Fristen nicht zu verpassen. |
Fakten im Überblick
Nutze den besonderen Schutz am Arbeitsplatz, denn der Job sollte während deiner Schwangerschaft nicht zur Belastung werden. Genieße in den Wochen vor der Geburt die freie Zeit, in der du dich intensiv auf deinen Neuankömmling einstellen und die letzten Vorbereitungen treffen kannst. Verleih etwa dem Kinderzimmer den letzten Schliff und lasse vor allem die Seele mal so richtig baumeln. Du hast es dir verdient!
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