Elterngeld berechnen - Anspruch, Dauer und Höhe

Während der Elternzeit mit Deinem kleinen Schatz gleicht der Staat Deinen Verdienstausfall mit dem sogenannten Elterngeld zum Teil aus. Die Höhe des Elterngeldes wird auf der Basis Deines eigentlichen Lohns berechnet.

Es gibt verschiedene Elterngeld-Modelle, sodass Du je nach Deiner persönlichen Situation entscheiden kannst, wie und wann Du dieses Geld in Anspruch nehmen möchtest. Bei der Berechnung des Elterngeldes gibt es allerdings so einiges zu beachten – daher haben wir einige Tipps für Dich zusammengestellt.

Wer bekommt Elterngeld?

Das Elterngeld ermöglicht es Eltern, für eine gewisse Zeit zu Hause zu bleiben, indem der Staat den Verdienstausfall zum Teil ausgleicht. So können Eltern das Kind zu Hause betreuen und haben gleichzeitig trotzdem finanzielle Mittel zur Verfügung.

Um Elterngeld zu erhalten, müssen lediglich die folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Du betreust Dein Kind selbst.

  • Du bist ein Teil eines Elternpaares oder allein oder getrennt erziehend.

  • Du lebst mit Deinem Kind in einem Haushalt zusammen.

  • Du arbeitest, während Du Elterngeld erhältst, entweder gar nicht oder höchstens 32 Stunden bzw. 30 Stunden, falls Dein Kind vor dem 01. September 2021 geboren wurde.

  • Du lebst in Deutschland. (Achtung: Während eines Asylverfahrens oder mit einer Aufenthaltsduldung hat man keinen Anspruch auf Elterngeld.)

Die Höhe des Elterngeldes ergibt sich aus Deinem Gehalt. Damit Du es beziehen kannst, musst Du vorher aber nicht unbedingt erwerbstätig gewesen sein. In diesem Fall würdest Du eine Pauschale erhalten.

Nicht jedes Kind, das mit einem Erwachsenen im selben Haushalt wohnt und von ihm betreut wird, ist ein leibliches Kind:

  • Nicht leibliches Kind: Du kannst Elterngeld für das leibliche Kind Deines Ehepartners / Deiner Ehepartnerin bzw. Deines eingetragenen Lebenspartners / Deiner eingetragenen Lebenspartnerin beantragen.

  • Adoptivkind: Für ein adoptiertes Kind kann ebenfalls die staatliche Unterstützung bezogen werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Adoptionsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

  • Enge Verwandte: In besonderen Fällen ist es sogar möglich, dass Kinder aus engen Verwandtschaftsverhältnissen (Enkelkind, Nichte/Neffe, etc.) berücksichtigt werden.

  • Pflegekind: Für ein Pflegekind gibt es kein Elterngeld. Allerdings ist es möglich, stattdessen andere Leistungen beim Jugendamt zu beantragen.

In Deutschland haben also die meisten Eltern einen Anspruch auf Elterngeld. Im Vergleich zu damals beziehen jetzt übrigens auch immer mehr Väter Elterngeld während ihres Vaterschaftsurlaubs.

Wie Du den Antrag auf Elterngeld stellst

Es ist sinnvoll, sich bereits vor der Geburt mit dem Antrag auf Elterngeld zu befassen und alle nötigen Papiere zusammenzusuchen. Stellt erst einmal Dein süßes Neugeborenes Deinen Alltag gehörig auf den Kopf, bleibt vermutlich etwas weniger Zeit und Ruhe dafür.

Wo gibt es den Antrag auf Elterngeld?

Den Antrag findest Du als Online-Formular oder alternativ bei Deiner Elterngeldstelle, bei der Du später auch den Antrag abgibst. Für manche Bundesländer gibt es sogar ein komplett digitales Verfahren. Auskünfte zu den Regelungen in Deiner Heimatstadt findest Du hier.

Außerdem halten auch viele Gemeindeverwaltungen und sogar einige Geburtsstationen in Krankenhäusern dieses Formular bereit.

Wann muss der Antrag abgegeben werden?

Elterngeld gibt es ab dem ersten Tag der Geburt des Kindes. Daher kannst Du den Antrag auch erst nach der Entbindung, also wenn Du das genaue Geburtsdatum kennst, abgeben. Es ist allerdings ratsam, das Formular schon vor der Geburt auszufüllen und alle dafür nötigen Papiere bereitzuhalten. Dann sind nach der Geburt nur noch wenige letzte Ergänzungen nötig, wie eben das Geburtsdatum einzutragen.

Bitte beachte, dass es für die Abgabe eine Frist gibt: Das Geld wird nur für drei Lebensmonate rückwirkend ausgezahlt. Du hast also nach der Geburt noch ungefähr zwei Monate Zeit, Dir Gedanken zum Elterngeld und der Elternzeit zu machen, so wie alles genau für Dich zu berechnen. Solltest Du das Elterngeld aber erst im 4. Lebensmonat Deines Babys beantragen, würde Dir ein Monat „verloren“ gehen.

Die Auszahlung des Elterngeldes erfolgt nicht so, wie Du es wahrscheinlich von Deiner Arbeitsstelle gewohnt bist; sprich zum Anfang bzw. Ende jedes Kalendermonats. Es wird zwar auch monatsweise auf Dein Konto überwiesen, jedoch richtet sich das nach den Lebensmonaten bzw. dem Tag der Entbindung.

Ein Beispiel: Bei einem Geburtsdatum am 14. September ergibt sich folgender Berechnungszeitraum:

  • 1. Lebensmonat : 14. September– 14. Oktober. Auszahlung ab 14. September– 13. Oktober

  • 2. Lebensmonat : 14. Oktober– 14. November. Auszahlung ab 14. Oktober– 13. November

  • 3. Lebensmonat : 14. November– 14. Dezember. Auszahlung ab 14. November- 13. Dezember

und so weiter.

Die verschiedenen Elterngeld-Modelle

Um Dir ausrechnen zu können, wie hoch Dein Elterngeld ausfallen wird, solltest Du wissen, wie lange Du Elternzeit beantragen wirst und welche Elterngeld-Variante für Dich in Frage kommt. Es gibt nämlich drei unterschiedliche Modelle, die miteinander kombinierbar sind.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld kannst Du für 12 Monate beantragen. Sollte Dein:e Partner:in auch Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, kann das Basiselterngeld um zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) verlängert werden. Der Berechnungszeitraum des Elterngeldes wäre dann also insgesamt 14 Monate. Zu beachten ist dabei Folgendes:

  • Eine einzelne Person kann mindestens zwei Monate und höchstens 12 Monate Elternzeit einreichen.

  • Alleinerziehende bekommen die vollen 14 Monate angerechnet.

  • Mit Deinem/Deiner Partner:in kannst Du diese Zeit ganz individuell untereinander aufteilen. Ihr könntet aber auch gleichzeitig Elterngeld beziehen.

  • In jedem Monat, in dem beide Partner zeitgleich das Geld bekommen, verbrauchen sie zwei der insgesamt 14 Monate.

  • Das Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate bezogen werden. Danach gibt es die Möglichkeit, ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus zu beantragen.

  • Für die Mutter des Kindes zählt der Mutterschutz nach der Geburt zu diesen 14 Monaten dazu. Das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld werden dann gleichzeitig ausgezahlt.

Zwei Beispiele könnten so aussehen:

Beide Elternteile wechseln sich mit der Betreuung des Kindes ab.

Basiselterngeld Beispiel 1

Beide Elternteile beziehen in den ersten beiden Monaten gleichzeitig Basiselterngeld und teilen später die Zeit untereinander auf.

Basiselterngeld Beispiel 2

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden wie das Basiselterngeld, also insgesamt 28 Monate (inklusive der Partnermonate). Allerdings erhältst Du hier dann auch nur die Hälfte des Geldes im Monat.

Für das ElterngeldPlus und die Berechnung gilt:

  • Ein Basiselterngeld-Monat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monaten.

  • Während der Zeit, in der einer Mutter das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird, kann sie kein ElterngeldPlus, sondern nur das Basiselterngeld erhalten.

  • Das ElterngeldPlus kann von beiden Elternteilen gleichzeitig bezogen werden.

  • Nach dem 14. Lebensmonat kann man Elterngeld nur noch ohne Unterbrechungen bekommen, also entweder in Form von ElterngeldPlus oder als Partnerschaftsbonus.

  • Während Du ElterngeldPlus erhältst, kannst Du in Teilzeit arbeiten. Das gilt für beide Elternteile, sodass sich Mischeinkünfte aus Elterngeld und Lohn ergeben könnten. Wie genau man das berechnen kann, wird weiter unten erläutert.

Zwei Beispiele könnten sein:

Basiselterngeld

ElterngeldPlus

Die Mutter befindet sich in den ersten beiden Monaten nach der Geburt im Mutterschutz. Danach erhält der andere Elternteil das Basiselterngeld. Später nehmen beide abwechselnd ElterngeldPlus in Anspruch.

ElterngeldPlus Beispiel 1

Beide Eltern erhalten wechselweise das Basiselterngeld. Ab dem achten Lebensmonat arbeiten beide in Teilzeit und bekommen ElterngeldPlus ausgezahlt.

ElterngeldPlus Beispiel 2

Partnerschaftsbonus

In Kombination mit dem ElterngeldPlus könntest Du zusammen mit Deinem/Deiner Partner:in zwischen zwei bis vier Monate Partnerschaftsbonus beantragen. Den Antrag darauf kannst Du stellen, wenn Du und Dein:e Partner:in in dieser Zeit in Teilzeit arbeiten. Dabei gilt:

  • Beide Elternteile müssen erwerbstätig sein. Sie dürfen also kein Basiselterngeld oder ElterngeldPlus erhalten.

  • In der Zeit, in der Du und Dein:e Partner:in den Partnerschaftsbonus beziehen, darf jeder von Euch 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.

  • Je nach Arbeitsaufkommen fallen für den einen mal mehr und mal weniger Arbeitsstunden in der Woche an. Ausschlaggebend ist, dass Ihr im Schnitt 24-32 Wochenstunden arbeitet.

  • Auch Tage, an denen Du aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Feiertagen nicht arbeitest, werden als Verdiensttage gezählt, da in der Regel auch hier der Lohn weitergezahlt wird.

  • Sollten sich kurzfristige Änderungen nach der Antragstellung ergeben, gibt es die Möglichkeit, den Zeitraum zu verkürzen oder auch zu verlängern.

  • Partnerschaftsmonate können auch von Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden.

Wer in den einzelnen Partnerschaftsmonaten doch weniger oder mehr arbeitet als ursprünglich geplant und sich dadurch evtl. auch der Lohn ändert, muss nicht gleich, wie bisher zu befürchten war, am Ende Geld zurückzahlen.

Ausnahmefälle wie Erkrankung oder eine unerwartete Wendung im Arbeitsleben finden nach Rücksprache mit der Elterngeldkasse Berücksichtigung. Daher ist es wichtig, mit dem/der für Dich zuständigen Sachbearbeiter:in in Kontakt zu bleiben.

Die Regelungen des Partnerschaftsbonus gelten so seit dem 01. September 2021 und für alle Eltern, deren Kinder dann und danach geboren wurden. Vorher galt: 25 bis 30 Wochenstunden, vier Monate am Stück und Rückzahlung bei Mehrarbeit.

Es könnte sich beispielsweise folgende Konstellation ergeben:

Basiselterngeld

ElterngeldPlus

Partnerschaftsbonus

In den ersten sechs Monaten erhalten beide Elternteile abwechselnd das Basiselterngeld und beziehen bis zum Ende des 14. Lebensmonats gemeinsam ElterngeldPlus. Anschließend arbeiten beide vier Monate in Teilzeit.

Partnerschaftsbonus Beispiel

Frühchen-Bonus

Eltern von Frühchen erhalten seit der Elterngeldreform (gültig für Kinder seit dem 01.09.2021) bis zu vier Elterngeldmonate mehr. Konkret heißt das:

  • 6 Wochen zu früh: ein Monat

  • 8 Wochen zu früh: zwei Monate

  • 12 Wochen zu früh: drei Monate

  • 15 Wochen zu früh: vier Monate

Diese zusätzlichen Monate können selbstverständlich auch zu ElterngeldPlus-Monaten umgewandelt werden, sodass sich der Zeitraum verdoppelt.

Auf den ersten Blick wirken die Modelle wahrscheinlich etwas kompliziert. Überlege Dir am besten erst einmal, ob und wie lange Du zu Hause bleiben möchtest und hol Dir im Zweifel Hilfe bei Beratungsstellen in Deiner Nähe. Die Elterngeldkasse selbst, aber auch pro familia oder andere lokale Einrichtungen in Deiner Nähe bieten Unterstützung an.

Wie Du Dein Elterngeld berechnen kannst

Hast Du Dich für eine Elterngeld-Variante bzw. eine Kombination aus den Modellen entschieden, kannst Du berechnen, wie viel Geld Du während der Elternzeit ungefähr erhalten wirst.

Berechnungsgrundlage für das Elterngeld

Die Elterngeldberechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Ist es das zweite, dritte, ... Kind?

  • Bekommst Du andere staatliche Leistungen?

  • Arbeitest Du während des Elterngeldbezuges weiter und wie hoch ist das Einkommen in dieser Zeit?

  • Bekommst Du Mehrlinge?

  • Wie hoch war Dein Lohn bisher?

Das Elterngeld berechnet sich aus dem Gehalt, welches Du in den letzten 12 Monaten (abzüglich des Mutterschutzes) vor der Geburt Deines Kindes bezogen hast.

Basiselterngeld berechnen

Du erhältst 65% Deines ursprünglichen Netto-Einkommens:

Rechenbeispiel 1: Basiselterngeld pro Monat (kein Einkommen nach Geburt)
Netto-Einkommen vor der Geburt:2.000 Euro
Netto-Einkommen nach der Geburt:0 Euro
Differenz:2.000 Euro
65 % der Differenz:1.300 Euro
Basiselterngeld:1.300 Euro

 

Solltest Du während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten, bekommst Du 65% der Differenz Deines Netto-Einkommens vor und nach der Geburt.

Rechenbeispiel 2: Basiselterngeld pro Monat (mit Einkommen nach Geburt)
Netto-Einkommen vor der Geburt:2.000 Euro
Netto-Einkommen nach der Geburt:900 Euro
Differenz:1.100 Euro
65 % der Differenz:715 Euro
Basiselterngeld:715 Euro
Gehalt + Basiselterngeld:1.615,00 Euro (= 900 Euro + 715 Euro)

 

Selbst wenn Du bisher kein Einkommen hattest, kannst Du ein Basiselterngeld bekommen. Es handelt sich dann um eine Pauschale von 300 Euro im Monat. Dies ist der Mindestbetrag, den jeder erhalten kann, der dazu berechtigt ist, Elterngeld zu beziehen.

EltergeldPlus und Partnerschaftsbonus berechnen

Beim Berechnen für das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus gibt es keinen Unterschied: Die Höhe entspricht ganz einfach der Hälfte des Basiselterngeldes. Auch der Mindestbetrag reduziert sich um die Hälfte (150 Euro pro Monat). Dafür erhältst Du das Geld jedoch doppelt so lange.

Rechenbeispiel: ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus pro Monat (kein Einkommen nach Geburt)
Netto-Einkommen vor der Geburt:2.000 Euro
Netto-Einkommen nach der Geburt:0 Euro
Differenz:2.000 Euro
Basiselterngeld (65 % der Differenz):1.300 Euro
ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus:650 Euro

 

Berechnung EltergeldPlus und Partnerschaftsbonus mit Einkünften

Falls Du in Teilzeit arbeitest, musst Du bei der Berechnung von ElterngeldPlus bzw. des Partnerschaftsbonus beachten, dass es einen sogenannten Decklungsbetrag gibt. Die Höhe der Auszahlung ist also begrenzt. Die Grenze ergibt sich aus Deinem theoretischen Basiselterngeld (65% Deines ursprünglichen Netto-Einkommens) ohne Einkommen.

Decklungsbetrag = Höhe des theoretischen Basiselterngeldes: 2

ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus ≙ Basiselterngeld (mit Einkünften)

Rechenbeispiel 1: ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus pro Monat (mit Einkommen nach Geburt)
Netto-Einkommen vor der Geburt:2.000 Euro
Netto-Einkommen nach der Geburt:1.200 Euro
Differenz:800 Euro
Basiselterngeld (65 % der Differenz):520 Euro
Höhe des theoretischen Basiselterngeldes (ohne Einkommen):1.300 Euro
Decklungsbetrag (Höchstgrenze):650 Euro (1.300 Euro : 2)
ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus: 520 Euro
Gehalt + ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus: 1.720 Euro (= 1.200 Euro + 520 Euro)

 

In dieser Beispielrechnung ist das ElterngeldPlus bzw. der Partnerschaftsbonus nicht höher als der Decklungsbetrag. Anders würde es sich hier verhalten:

Rechenbeispiel 2: ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus pro Monat (mit Einkommen nach Geburt)
Netto-Einkommen vor der Geburt:2.000 Euro
Netto-Einkommen nach der Geburt:500 Euro
Differenz:1.500 Euro
Basiselterngeld (65% der Differenz):975 Euro
Höhe des theoretischen Basiselterngeldes (ohne Einkommen):1.300 Euro
Decklungsbetrag (Höchstgrenze):650 Euro (= 1.300 Euro: 2)
ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus:650 Euro
Gehalt + ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus: 1.150 Euro (= 500 Euro + 650 Euro)

 

Das Basiselterngeld (975 Euro) ist in diesem Beispiel höher als der errechnete Decklungsbetrag. In diesem Fall würden also 650 Euro ausgezahlt werden. Bei all diesen Berechnungen handelt es sich lediglich um Beispielrechnungen. Dein persönliches Elterngeld könnte sich ganz anders gestalten. Mit einem Elterngeldrechner kannst Du Dir Dein ungefähres Elterngeld berechnen. Solltest Du unsicher sein, wie hoch Dein Anspruch auf das Basiselterngeld bzw. ElterngeldPlus genau ist, kontaktiere am besten Deine Elterngeldstelle.

Elterngeldberechnung und die vielen Ausnahmen

Jede Familie hat andere Bedürfnisse und Einkommensverhältnisse. Daher gibt es bei der Berechnung des Elterngeldes auch zahlreiche Ausnahmen. Einige davon sind:

  • Mindestbetrag. Dieser liegt bei 300 Euro bzw. 150 Euro und Du kannst ihn auch dann bekommen, wenn Du bisher kein Einkommen bezogen hast.

  • Geringverdiener. Solltest Du weniger als 1.240 Euro netto pro Monat verdienen, erhältst Du einen höheren Prozentsatz als die erwähnten 65%.

  • Geschwisterbonus. Erwartest Du ein zweites Kind, und das Geschwisterkind ist noch unter drei Jahre alt (oder mindestens zwei Geschwister unter 6 Jahren), wird neben dem Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt. Das Elterngeld erhöht sich dann um 10%. Du erhältst monatlich aber mindestens 75 Euro beim Basistarif und 37,50 Euro beim ElterngeldPlus.

  • Schwangerschaft. Bei erneuter Schwangerschaft in der Elternzeit bzw. während Elterngeld bezogen wird, kann für das neue Baby ebenfalls Geld beantragt werden. Das Elterngeld für das ältere Kind fließt dann allerdings in die neue Berechnung mit ein.

  • Ersatzleistungen. Solltest Du in den 12 Monaten vor der Geburt Arbeitslosengeld I oder II, Krankengeld, bestimmte Renten, Stipendien oder BAföG erhalten haben, gestaltet sich die Elterngeldberechnung anders. Diese Einkünfte zählen nicht als normales Einkommen und Du bekommst daher nicht einfach 65% davon. In diesem Fall solltest Du Dich von der Elterngeldkasse ausführlich beraten lassen.

  • Studium. Eine Ausbildung oder ein Studium muss nicht unterbrochen werden, um Elterngeld zu erhalten. Im Gegensatz zur Erwerbsarbeit (Minijob, Hauptbeschäftigung etc.) während der Elternzeit, spielt es hier für die Berechnung keine Rolle, wie viele Stunden pro Woche dafür aufgewendet werden.

  • Mehrlingszuschlag. Du erhältst bei Zwillingen 300 Euro pro Monat zusätzlich zum Basiselterngeld oder 150 Euro zum ElterngeldPlus. Bei Drillingen bekommst Du den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen und so weiter. Auch der Mindestbetrag erhöht sich entsprechend.

Beim Berechnen des Elterngeldes gibt es viele Ausnahmen und Sonderregelungen, die hier gar nicht alle aufgezählt werden können. Bitte wende Dich im Zweifel immer direkt an die Elterngeldkasse und hole Dir ggf. abseits davon noch Hilfe bei einer Beratungsstelle.

Das Elterngeld für Selbstständige

Die Berechnung des Elterngeldes für Selbstständige gestaltet sich anders als für Festangestellte.

Welcher Zeitraum gilt für Selbstständige?

Für Selbstständige gelten nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes als Berechnungszeitraum für das Elterngeld, sondern der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum. Man betrachtet also die letzte Steuererklärung.

Allerdings ist es möglich, diesen Zeitraum zu verschieben, wenn:

  • die Mutter aufgrund einer Schwangerschaft erkrankt war und daher weniger oder gar kein Einkommen hatte.

  • die Zeit in den Mutterschutz fällt.

  • für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten Elterngeld bezogen wurde.

In diesen Fällen gilt der Veranlagungszeitraum davor.

Wie können Selbstständige ihr Elterngeld berechnen?

Die Elterngeldstelle ermittelt aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum einen durchschnittlichen Netto-Gewinn pro Monat. Dabei wird, wie bei Festangestellten auch ein etwas vereinfachtes Verfahren angewendet, sodass sich das Elterngeld-Netto möglicherweise vom tatsächlichen Netto-Gewinn unterscheiden könnte.

Selbstständige haben denselben Anspruch auf Elterngeld wie Nicht-Selbstständige. Das Basiselterngeld beträgt auch 65% des Netto-Einkommens aus der Zeit davor. Wenn man seinen Bezugszeitraum kennt, kann man also nach demselben Prinzip wie oben das Elterngeld berechnen.

Was Selbstständige beachten müssen

Allerdings gibt es einige Dinge, die Selbstständige beim Elterngeld beachten sollten:

  • Einkommensnachweis: Selbstständige weisen ihr Einkommen mit dem Steuerbescheid nach. Es ist möglich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung der relevante Bescheid noch nicht vorliegt. In dem Fall könnte das Einkommen auch mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einer Bilanz aufgezeigt werden. Dann wird das Elterngeld auf Basis dessen berechnet und der Steuerbescheid muss später nachgereicht werden.

  • Einnahmen: Wird zum Beispiel ElterngeldPlus beantragt und während dieser Zeit gearbeitet, darf die Stundenzahl wie bei Festangestellten 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Mit dem Antrag muss außerdem eine Einschätzung abgegeben werden, wie viel Einnahmen voraussichtlich erwirtschaftet werden. Dies wird nachträglich mit den tatsächlichen Einnahmen abgeglichen und verrechnet. Achtung: Es kann also auch zu einer Rückzahlung kommen, wenn die Prognose niedriger war als später der tatsächliche Gewinn.

  • Zufluss-Prinzip: Wenn das Einkommen mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nachgewiesen wird, gilt das sogenannte "Zufluss-Prinzip". Das bedeutet, dass Einnahmen dann berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Konto eingehen. Es kann also sein, dass eine alte Rechnung sehr spät bezahlt wird und das Geld während des Elterngeldbezugszeitraumes eingeht. Dann wird dieses als Einnahme mit verrechnet – egal ob während der Elternzeit dafür gearbeitet wurde oder nicht.

  • Realisations-Prinzip: Wenn das Einkommen mit einer Bilanz nachgewiesen wird, werden die Einnahmen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung berücksichtigt. Wird also eine Rechnung erst später bezahlt, gilt für die Berechnung des Elterngeldes trotzdem der Leistungszeitraum. Es ist also egal, wann für die Leistung bezahlt wird.

Als selbstständig gilt man bei der Berechnung des Elterngeldes im Übrigen auch, wenn man eine freiberufliche Nebentätigkeit ausübt und eine Festanstellung woanders hat.

Bist Du neben Deiner Festanstellung nur ab und an selbstständig tätig? Solange Du nicht mehr als 35 Euro im Monat bzw. 420 Euro im Jahr verdienst, wird das Elterngeld auf Basis Deines Gehalts aus der Festanstellung in den 12 Monaten vor der Geburt Deines Kindes berechnet. Deinen geringfügigen Verdienst aus der selbstständigen Arbeit darfst Du behalten. Er wird nicht mit angerechnet.

Fakten im Überblick

Das Elterngeld berechnet sich aus dem Netto-Einkommen des ursprünglichen Lohns bzw. der Netto-Einnahmen bei Selbstständigen. Bei dem Basiselterngeld sind dies zum Beispiel 65% des eigentlichen Netto-Einkommens. Es gibt allerdings viele Ausnahmen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

Der Antrag auf Elterngeld gehört sicherlich mit zu einem der anspruchsvollsten Vorbereitungsarbeiten für die Zeit nach der Geburt. Daher solltest Du nicht zögern und Dir Hilfe zu suchen, wenn der Dschungel der Bürokratie zu undurchsichtig wird. Als letzte Motivation sei Dir noch mit auf den Weg gegeben: Elterngeld muss nicht versteuert werden!

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