Elterngeld-Überblick: Von der Berechnung bis zur Antragstellung

Damit du dich während deiner Elternzeit vollends deinem kleinen Schatz widmen kannst, gleicht der Staat deinen Verdienstausfall teilweise mit dem sogenannten Elterngeld aus. Die Höhe des Geldes hängt von dem Gehalt ab, das du vor deiner Elternzeit bezogen hast.

Die Berechnung des Elterngeldes und des Bezugszeitraumes ist allerdings recht komplex. Daher erklären wir dir im Folgenden, was man beachten muss und wie das Elterngeld berechnet wird.

Was ist Elterngeld?

Als Mutter oder Vater steht dir eine Auszeit vom Beruf (Elternzeit) und eine Ausgleichszahlung für den Verdienstausfall zu. Beides sind Leistungen, die der Staat übernimmt, damit Eltern über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um ihr Kind zu Hause zu betreuen.

Das Elterngeld ist die größte Ausgabe für das Bundesfamilienministerium. Wie an vielen anderen Stellen auch, kommt es hier zu Einsparungen. Daher gelten für alle Geburten ab dem 1. April 2024 neue Regeln zur Berechnung des Elterngeldes und zur Länge des Bezuges. Dies betrifft hauptsächlich die Einkommensgrenzen und das Basiselterngeld.

Unser Artikel berücksichtigt diese Neuregelungen. Sollte dein Baby bis einschließlich 31. März 2024 geboren worden sein, wende dich bitte für die Berechnung des Elterngeldes an die zuständige Elterngeldstelle deines Wohnortes.

Wer bekommt Elterngeld?

Fast allen Eltern in Deutschland steht diese staatliche Unterstützung zu. Um Elterngeld zu erhalten, müssen lediglich die folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Dein Kind betreust du selbst (etwa während der Elternzeit) und lebst mit ihm in einem Haushalt.

  • Du bist Teil eines Elternpaares oder allein oder getrennt erziehend.

  • Während du Elterngeld erhältst, arbeitest du entweder gar nicht oder höchstens durchschnittlich 32 Stunden pro Woche.

  • Du lebst in Deutschland.

Die Höhe des Elterngeldes ergibt sich aus deinem Gehalt vor der Elternzeit. Damit du das Geld beziehen kannst, musst du vorher aber nicht unbedingt erwerbstätig gewesen sein. In diesem Fall würdest du eine Pauschale erhalten.

Nicht jedes Kind, das mit einem Erwachsenen im selben Haushalt wohnt und von ihm betreut wird, ist ein leibliches Kind:

  • Nicht leibliches Kind: Du kannst Elterngeld für das leibliche Kind deines Ehepartners / deiner Ehepartnerin bzw. deines eingetragenen Lebenspartners / deiner eingetragenen Lebenspartnerin beantragen.

  • Adoptivkind: Für ein adoptiertes Kind kann der Zuschuss ebenfalls bezogen werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Adoptionsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

  • Enge Verwandte: In besonderen Fällen ist es sogar möglich, dass Kinder aus engen Verwandtschaftsverhältnissen (Enkelkind, Nichte/Neffe etc.) berücksichtigt werden.

Für ein Pflegekind gibt es kein Elterngeld. Allerdings ist es möglich, stattdessen andere Leistungen, wie das Kindergeld, zu beantragen.

Hinweis für Eltern ohne deutsche Staatsbürgerschaft: Eltern, die in Deutschland arbeiten oder denen eine Arbeitsgenehmigung vorliegt, haben selbstverständlich auch Anspruch auf Elterngeld. Man erhält den staatlichen Zuschuss nicht während eines laufenden Asylantrages oder mit einer Aufenthaltsduldung.

 

Die verschiedenen Elterngeld-Varianten und Beispiele

Das Elterngeld kann dir in unterschiedlichen Phasen deiner Elternzeit ausgezahlt werden.

Welche Elterngeld-Modelle gibt es?

Es gibt mehrere Elterngeld-Varianten, sodass du je nach deiner persönlichen Situation entscheiden kannst, wie und wann du dieses Geld in Anspruch nehmen möchtest.

Folgende Modelle stehen dir zur Verfügung:

  • Basiselterngeld: Das Elterngeld wird monatlich während der ersten 14 Lebensmonate des Kindes ausgezahlt.

  • ElterngeldPlus: Die Ausschüttung des Elterngeldes kann über einen Zeitraum von 28 Monaten erstreckt werden.

  • Partnerschaftsbonus: Wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten und sich gemeinsam um das Kind kümmern, kann eine Verlängerung der Zahlung beantragt werden.

Diese Modelle lassen sich miteinander kombinieren. Die Höhe deines Elterngeldes kannst du erst berechnen, wenn du entschieden hast, wie lange du Elternzeit beantragst und welche Elterngeld-Variante für dich infrage kommt.

Das Basiselterngeld

Das Basiselterngeld kannst du für zwölf Monate beantragen. Sollte dein:e Partner:in auch Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, kann das Basiselterngeld um zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) verlängert werden. Der Berechnungszeitraum beläuft sich dann also auf insgesamt 14 Monate. Diese kannst du dir individuell mit deinem/deiner Partner:in teilen.

Bei den Partnermonaten musst du Folgendes beachten:

  • Ein Elternteil muss mindestens zwei Monate und darf höchstens zwölf Monate Elternzeit nehmen.

  • Während der ersten zwölf Lebensmonate können beide Elternteile einen Monat lang gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

  • In dem Monat, in dem beide Partner das Geld bekommen, verbrauchen sie zwei der insgesamt 14 Monate.

Allgemein gilt für das Basiselterngeld:

  • Das Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten zwölf bzw. 14 Lebensmonate bezogen werden. Danach gibt es die Möglichkeit, ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus zu beantragen.

  • Für die Mutter des Kindes zählt der Mutterschutz nach der Geburt zu diesen 14 Monaten. Das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld werden dann gleichzeitig ausgezahlt.

  • Alleinerziehende haben das Recht auf 14 volle Monate Basiselterngeld.

Zwei Beispiele könnten so aussehen:

Beide Elternteile wechseln sich mit der Betreuung des Kindes ab
Beide Elternteile beziehen einen Monat gleichzeitig Elterngeld und teilen später die Zeit untereinander auf.

Das ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden wie das Basiselterngeld – also inklusive der Partnermonate insgesamt 28 Monate. Allerdings bekommt man in diesem Fall pro Monat nur die Hälfte des Geldes.

Für das ElterngeldPlus und die Berechnung gilt:

  • Ein Basiselterngeld-Monat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monaten.

  • In der Zeit, in der der Mutter das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird, kann sie kein ElterngeldPlus, sondern zusätzlich lediglich das Basiselterngeld erhalten.

  • Das ElterngeldPlus können beide Elternteile gleichzeitig beziehen.

  • Nach dem 14. Lebensmonat darf es keine Unterbrechungen mehr geben, wenn man weiterhin ein Elterngeld bekommen möchte. Hier sind dann das ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus eine Option.

  • Während du ElterngeldPlus erhältst, kannst du in Teilzeit arbeiten. Das gilt für beide Elternteile, sodass sich Mischeinkünfte aus Elterngeld und Lohn ergeben könnten. Wie genau man das berechnen kann, erläutern wir weiter unten.

In den zwei folgenden Beispielen kannst du sehen, wie man die ElterngeldPlus-Monate aufteilen könnte:

Basiselterngeld

ElterngeldPlus

Die Mutter befindet sich in den ersten beiden Monaten nach der Geburt im Mutterschutz. Danach erhält der andere Elternteil das Basiselterngeld. Später nehmen beide abwechselnd ElterngeldPlus in Anspruch.

Eine andere Möglichkeit wäre die folgende:

Beide Eltern erhalten wechselweise das Basiselterngeld. Ab dem achten Lebensmonat arbeiten sie in Teilzeit und bekommen das ElterngeldPlus.

Der Partnerschaftsbonus

In Kombination mit dem ElterngeldPlus könntest du zusammen mit deinem/deiner Partner:in zwischen zwei bis vier Monate lang Partnerschaftsbonus beantragen. Den Antrag darauf kannst du stellen, wenn du und dein:e Partner:in in dieser Zeit in Teilzeit arbeiten.

Dabei gilt:

  • Beide Elternteile müssen in Teilzeit beschäftigt sein, während sie den Partnerschaftsbonus beziehen.

  • Die Höhe der Auszahlung entspricht der des ElterngeldPlus.

  • Es müssen mindestens zwei, höchstens aber vier zusammenhängende Monate genommen werden.

  • Du und dein:e Partner:in dürfen jeweils nur 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.

  • Je nach Arbeitsaufkommen fallen für den einen mal mehr und mal weniger Arbeitsstunden in der Woche an. Ausschlaggebend ist, dass du im Schnitt 24–32 Wochenstunden arbeitest.

  • Die Partnerschaftsmonate kannst du bis zum 32. Lebensmonats deines Kindes nehmen.

  • Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf diese Leistung.

Achtung: Tage, an denen du aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Feiertagen nicht arbeitest, werden als Verdiensttage gezählt, da in der Regel auch hier der Lohn weiterbezahlt wird.

 

Es könnte sich beispielsweise folgende Aufteilung ergeben:

Basiselterngeld

ElterngeldPlus

Partnerschaftsbonus

In den ersten sechs Monaten erhalten beide Elternteile abwechselnd das Basiselterngeld und beziehen bis zum Ende des 14. Lebensmonats gemeinsam ElterngeldPlus.

Es ist nicht immer einfach, so weit in die Zukunft zu planen. Sollte sich an deinem Arbeitsaufkommen im Laufe der Zeit etwas ändern, informiere daher umgehend deine Elterngeldkasse, damit sie diese Tatsache bei der Berechnung der Partnerschaftsmonate berücksichtigen kann.

Wie viel Elterngeld bekommt man?

Die Höhe des Elterngeldes hängt zum einen von der Variante ab, für die du dich entscheidest und zum anderen von dem Gehalt, was du bis zum Beginn der Elternzeit bekommen hast.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld wird ganz individuell berechnet. Dabei legt die Elterngeldkasse dein Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt deines Babys zugrunde.

Schritt 1: 

Brutto-Einkommen = Gehalt der letzten zwölf Monate – Werbekostenpauschale 

—› Summe : 12 = durchschnittliches Brutto-Einkommen

Schritt 2: Durchschnittliches Brutto-Einkommen – Steuern und Sozialabgaben = durchschnittliches Netto-Einkommen

 

Du erhältst 65 Prozent dieses Netto-Betrages als Basiselterngeld. Sollte dein Netto-Einkommen über einer bestimmten Grenze liegen, bekommst du eine Pauschale von 1.800 Euro ausgezahlt.

Lag der Netto-Lohn vor der Geburt unter 1.240 Euro monatlich, steigt der Prozentsatz. In jedem Fall hast du aber ein Anrecht auf mindestens 300 Euro Basiselterngeld – auch, wenn du vor der Geburt arbeitslos warst oder keinen Lohn erhalten hast.

Im Überblick sieht dies wie folgt aus:

 Prozente des Netto-EinkommensMindestsatzHöchstsatz
Basiselterngeld65 Prozent300 Euro1.800 Euro
ElterngeldPlus 150 Euro800 Euro
Partnerschaftsbonus 150 Euro800 Euro

 

Einkommensgrenze für das Elterngeld

Haben Elternpaare oder Alleinerziehende zusammen 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung, haben sie keinen Anspruch auf Elterngeld. Dies gilt für alle Geburten ab dem 1. April 2024. Für Eltern, deren Kind ab dem 1. April 2025 geboren wird, verringerte sich diese Einkommensgrenze auf 175.000 Euro.

Für Geburten ab dem 1. September 2021 bis einschließlich 31. März 2024 gilt eine Einkommensgrenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.

Im Gegensatz zur Berechnung des Elterngeldes wird bei diesen Grenzen der Brutto-Betrag und nicht das Netto-Einkommen vor der Geburt herangezogen.

Zeitraum der Geburtzu versteuerndes Jahreseinkommen
01.09.2021 bis einschließlich 31.03.2024

300.000 Euro (für Paare)

250.000 Euro (für Alleinerziehende)

ab 01.04.2024200.000 Euro
ab 01.04.2025175.000 Euro

 

Das Brutto-Gehalt kann höher ausfallen als das zu versteuernde Einkommen. Vom Brutto-Betrag werden zum Beispiel noch Sonderausgaben oder Freibeträge abgezogen. Welches Einkommen schlussendlich versteuert werden muss, findest du in deinem Steuerbescheid.

Wie du dein Elterngeld berechnen kannst: Beispiele und Berechnungsgrundlage

Hast du dich für eine Elterngeld-Variante bzw. eine Kombination aus den Modellen entschieden, kannst du dir die Höhe des Zuschusses berechnen.

Berechnungsgrundlage für das Elterngeld

Die Elterngeldberechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Ist es dein zweites, drittes, ... Kind?

  • Bekommst du andere staatliche Leistungen?

  • Arbeitest du während des Elterngeldbezuges weiter und wie hoch ist das Einkommen in dieser Zeit?

  • Bekommst du Mehrlinge?

  • Wie hoch war dein Lohn bisher?

Das Elterngeld berechnet sich wie bereits erwähnt aus dem Gehalt, das du in den vergangenen zwölf Monaten (abzüglich des Mutterschutzes) vor der Geburt deines Kindes bezogen hast. Diese Zeitspanne nennt man Bemessungszeitraum.

Beispiele zur Berechnung des Basiselterngeldes

Du erhältst 65 Prozent deines ursprünglichen Netto-Einkommens:

Netto-Einkommen vor der Geburt: 2.000 Euro 
Netto-Einkommen nach der Geburt: 0 Euro 
Differenz: `2.000 Euro 
65 Prozent der Differenz: 1.300 Euro 
Basiselterngeld: 1.300 Euro 

 

Solltest du während der Elternzeit zum Beispiel in Teilzeit weiterarbeiten, bekommst du 65 Prozent der Differenz deines Netto-Einkommens vor und nach der Geburt:

Netto-Einkommen vor der Geburt: 2.000 Euro 
Netto-Einkommen nach der Geburt: 900 Euro 
Differenz: 1.100 Euro 
65 Prozent der Differenz: 715 Euro 
Basiselterngeld: 715 Euro 
Gehalt + Basiselterngeld: 1.615,00 Euro (= 900 Euro + 715 Euro)

 

Beispiele zur Berechnung von EltergeldPlus und des Partnerschaftsbonus

Zwischen dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus gibt es rein rechnerisch keinen Unterschied: Die Höhe entspricht ganz einfach der Hälfte des Basiselterngeldes. Auch der Mindestsatz von 300 Euro reduziert sich um die Hälfte (150 Euro pro Monat). Dafür erhältst du das Geld aber doppelt so lange.

Netto-Einkommen vor der Geburt: 2.000 Euro 
Netto-Einkommen nach der Geburt: 0 Euro 
Differenz: 2.000 Euro 
Basiselterngeld (65 Prozent der Differenz): 1.300 Euro 
ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus: 650 Euro 

 

Falls du Teilzeit arbeiten solltest, musst du bei der Berechnung von ElterngeldPlus bzw. des Partnerschaftsbonus beachten, dass es einen sogenannten Decklungsbetrag gibt. Die Höhe der Auszahlung ist also begrenzt. Die Grenze ergibt sich aus deinem theoretischen Basiselterngeld (ohne Einkommen).

Decklungsbetrag = Höhe des theoretischen Basiselterngeldes : 2 

 

Beziehst du nach der Geburt ein Einkommen, könnte die Berechnung etwa so aussehen:

Netto-Einkommen vor der Geburt: 2.000 Euro 
Netto-Einkommen nach der Geburt: 1.200 Euro 
Differenz: 800 Euro 
Basiselterngeld (65 Prozent der Differenz): 520 Euro 
Höhe des theoretischen Basiselterngeldes (ohne Einkommen): 1.300 Euro 
Decklungsbetrag (Höchstgrenze): 650 Euro (1.300 Euro : 2)
ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus:  520 Euro 
Gehalt + ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus:  1.720 Euro (= 1.200 Euro + 520 Euro)

 

In dieser Beispielrechnung ist das ElterngeldPlus bzw. der Partnerschaftsbonus nicht höher als der Decklungsbetrag. Anders würde es sich hier verhalten:

Netto-Einkommen vor der Geburt: 2.000 Euro 
Netto-Einkommen nach der Geburt: 500 Euro 
Differenz: 1.500 Euro 
Basiselterngeld (65 Prozent der Differenz): 975 Euro 
Höhe des theoretischen Basiselterngeldes (ohne Einkommen): 1.300 Euro 
Decklungsbetrag (Höchstgrenze): 650 Euro (= 1.300 Euro : 2) 
ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus: 650 Euro 
Gehalt + ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus:  1.150 Euro (= 500 Euro + 650 Euro)

 

Das Basiselterngeld (975 Euro) ist in diesem Beispiel höher als der errechnete Decklungsbetrag. In diesem Fall würden also die 650 Euro gelten.

Bei all diesen Berechnungen handelt es sich lediglich um Beispiele. Dein persönliches Elterngeld könnte sich ganz anders gestalten. Mit einem Elterngeldrechner kannst du dir dein ungefähres Elterngeld berechnen.

Kontaktiere am besten deine Elterngeldstelle, wenn du unsicher sein solltest, wie hoch dein Anspruch auf das Elterngeld genau ist und wie viel du bei deiner Beschäftigung in Teilzeit verdienen darfst.

Gut zu wissen: Das Elterngeld ist steuerfrei. Du musst den ausgezahlten Betrag also nicht noch einmal versteuern. Dennoch musst du die Höhe des Elterngeldes bei deiner Steuererklärung angeben. Dein Steuersatz ergibt sich nämlich aus dem Elterngeld und deinem Hinzuverdienst und es kann passieren, dass du in eine höhere Steuerklasse rutschst. 

 

Berechnung des Elterngeldes und die vielen Ausnahmen

Jede Familie hat andere Bedürfnisse und Einkommensverhältnisse. Daher gibt es bei der Berechnung des Elterngeldes auch zahlreiche Ausnahmen. Einige davon sind:

  • Geschwisterbonus. Erwartest du ein zweites Kind, und das Geschwisterkind ist noch unter drei Jahre alt (oder mindestens zwei Geschwister unter 6 Jahren), wird neben dem Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt. Das Elterngeld erhöht sich dann um zehn Prozent. Du erhältst aber mindestens 75 Euro beim Basistarif und 37,50 Euro beim ElterngeldPlus zusätzlich im Monat.

  • Schwangerschaft. Bei erneuter Schwangerschaft in der Elternzeit bzw. während Elterngeld bezogen wird, kann für das neue Baby ebenfalls Geld beantragt werden. Das Elterngeld für das ältere Kind fließt dann allerdings in die neue Berechnung mit ein.

  • Ersatzleistungen. Solltest du in den zwölf Monaten vor der Geburt Arbeitslosengeld I oder II, Krankengeld, bestimmte Renten, Stipendien oder BAföG erhalten haben, gestaltet sich die Elterngeldberechnung anders. Dieses Geld zählt nicht als normales Einkommen und du bekommst daher nicht einfach 65 Prozent davon. In diesem Fall musst du dich von der Elterngeldkasse ausführlich beraten lassen.

  • Studium. Eine Ausbildung oder ein Studium muss nicht unterbrochen werden, um Elterngeld zu erhalten. Im Gegensatz zur Erwerbsarbeit (Minijob, Hauptbeschäftigung etc.) während der Elternzeit, spielt es hier für die Berechnung keine Rolle, wie viele Stunden pro Woche du zur Universität gehst.

  • Mehrlingszuschlag. Du erhältst bei Zwillingen 300 Euro pro Monat zusätzlich zum Basiselterngeld oder 150 Euro zum ElterngeldPlus. Bei Drillingen bekommst du den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen und so weiter. Auch der Mindestbetrag erhöht sich entsprechend.

Beim Berechnen des Elterngeldes gibt es viele Ausnahmen und Sonderregelungen, die hier gar nicht alle aufgezählt werden können. Bitte wende dich im Zweifel immer direkt an die Elterngeldkasse oder hole dir abseits davon Hilfe bei einer Beratungsstelle.

Das Elterngeld für Selbstständige

Die Berechnung des Elterngeldes für Selbstständige gestaltet sich anders als für Festangestellte.

Welcher Zeitraum gilt für Selbstständige?

Für Selbstständige gelten nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes als Berechnungszeitraum, sondern der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum. Man betrachtet also die letzte Steuererklärung.

Allerdings ist es möglich, diesen Zeitraum zu verschieben, wenn:

  • die Mutter aufgrund einer Schwangerschaft erkrankt war und daher weniger oder gar kein Einkommen hatten.

  • die Zeit in den Mutterschutz fällt.

  • für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten Elterngeld bezogen wurde.

In diesem Fällen gilt der Veranlagungszeitraum davor.

Wie können Selbstständige ihr Elterngeld berechnen?

Die Elterngeldstelle ermittelt aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum einen durchschnittlichen Netto-Gewinn pro Monat. Dabei wird, wie bei Festangestellten auch, ein etwas vereinfachtes Verfahren angewendet, sodass sich das Elterngeld-Netto möglicherweise vom tatsächlichen Netto-Gewinn unterscheiden könnte.

Selbstständige haben denselben Anspruch auf Elterngeld wie Nicht-Selbstständige. Das Basiselterngeld beträgt also auch hier 65 Prozent des Netto-Einkommens aus der Zeit davor. Wenn man seinen Bezugszeitraum kennt, kann man also nach demselben Prinzip wie oben das Elterngeld berechnen.

Was Selbstständige beachten müssen

Allerdings gibt es einige Dinge, die Selbstständige beim Elterngeld beachten sollten:

  • Einkommensnachweis: Selbstständige weisen ihr Einkommen mit dem Steuerbescheid nach. Es ist möglich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung der relevante Bescheid noch nicht vorliegt. In dem Fall könnte das Einkommen auch mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einer Bilanz aufgezeigt werden. Dann wird das Elterngeld auf Basis dessen berechnet und der Steuerbescheid muss später nachgereicht werden.

  • Zufluss-Prinzip: Wenn das Einkommen mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nachgewiesen wird, gilt das sogenannte Zufluss-Prinzip. Das bedeutet, dass Einnahmen dann berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Konto eingehen. Es kann also sein, dass eine alte Rechnung verspätet bezahlt wird und das Geld während des Elterngeldbezugszeitraumes eingeht. Dann wird dieses als Einnahme mit verrechnet – egal ob während der Elternzeit dafür gearbeitet wurde oder nicht.

  • Realisations-Prinzip: Wenn das Einkommen mit einer Bilanz nachgewiesen wird, werden die Einnahmen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung berücksichtigt. Wird also eine Rechnung erst später bezahlt, gilt für die Berechnung des Elterngeldes trotzdem der Leistungszeitraum. Es ist also egal, wann für die Leistung bezahlt wird.

  • Einnahmen: Wer zum Beispiel ElterngeldPlus beantragt und während dieser Zeit arbeitet, darf wie bei Festangestellten 32 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Mit dem Antrag muss außerdem eine Einschätzung abgegeben werden, wie viele Einnahmen voraussichtlich erwirtschaftet werden. Dies wird nachträglich mit den tatsächlichen Einnahmen abgeglichen und verrechnet.

Achtung: Es kann zu einer Rückzahlung kommen, wenn die Prognose über den zu erwartenden Gewinn niedriger war, als der Steuerbescheid es später ausweist. 

 

Bei der Berechnung des Elterngeldes gilt man im Übrigen auch als selbstständig, wenn man eine freiberufliche Nebentätigkeit ausübt und eine Festanstellung woanders hat.

Wie du den Antrag auf Elterngeld stellst

Es ist sinnvoll, sich bereits vor der Geburt mit dem Antrag auf Elterngeld zu befassen und alle nötigen Papiere zusammenzusuchen. Stellt erst einmal ein Neugeborenes deinen Alltag auf den Kopf, bleibt vielleicht nur wenig Zeit und Ruhe dafür.

Wo gibt es den Antrag auf Elterngeld?

Den Antrag findest du als Online-Formular. Wähle hier dein Bundesland entsprechend aus. Alternativ findest du den Antrag auch bei deiner Elterngeldstelle, wo du später alle Papiere abgibst.

Außerdem halten viele Gemeindeverwaltungen und sogar die Geburtsstationen in einigen Krankenhäusern dieses Formular bereit.

Manche Bundesländer haben ein komplett digitales Verfahren eingeführt. Auskünfte dazu findest du hier.

Wann muss der Elterngeldantrag abgegeben werden?

Elterngeld gibt es ab dem ersten Tag der Geburt des Kindes. Daher kannst du den Antrag auch erst nach der Entbindung – also, wenn du das genaue Geburtsdatum kennst – abgeben.

Es ist allerdings ratsam, das Formular schon vor der Geburt und der hektischen Zeit danach auszufüllen und alle dafür nötigen Papiere bereitzuhalten.

Bitte beachte, dass es für die Abgabe eine Frist gibt: Das Geld wird nur für drei Lebensmonate rückwirkend ausgezahlt. Du hast also nach der Geburt noch ungefähr zwei Monate Zeit, dir Gedanken zum Elterngeld und der Elternzeit zu machen, so wie alles genau für dich zu berechnen. Solltest du das Elterngeld aber erst im 4. Lebensmonat deines Babys beantragen, würde dir ein Monat verloren gehen.

Welche Unterlagen sind für den Antrag auf Elterngeld nötig?

Welche Unterlagen du für den Elterngeldantrag benötigst, findest du auf dem Formular. Leg dir am besten eine Check Liste an, um nichts zu vergessen:

Je nach Lebenssituation, kann es sein, dass du noch weitere Unterlagen einreichen musst.

Wann wird das Elterngeld ausgezahlt?

Die Auszahlung des Elterngeldes erfolgt nicht so, wie du es wahrscheinlich von deiner Arbeitsstelle gewohnt bist; sprich zum Anfang bzw. Ende jedes Kalendermonats. Es wird zwar auch monatsweise auf dein Konto überwiesen, jedoch richtet sich das nach den Lebensmonaten bzw. dem Tag der Entbindung. Ein Beispiel: Bei einem Geburtsdatum am 14. September ergibt sich folgender Berechnungszeitraum:

  • 1. Lebensmonat: 14. September– 14. Oktober. Auszahlung ab 14. September– 13. Oktober

  • 2. Lebensmonat: 14. Oktober– 14. November. Auszahlung ab 14. Oktober– 13. November

  • 3. Lebensmonat: 14. November– 14. Dezember. Auszahlung ab 14. November- 13. Dezember

und so weiter.

Fakten im Überblick

Das Elterngeld berechnet sich aus dem Netto-Einkommen des ursprünglichen Lohns bzw. der Netto-Einnahmen bei Selbstständigen. Bei dem Basiselterngeld sind dies zum Beispiel 65 Prozent des eigentlichen Netto-Einkommens. Es gibt allerdings viele Ausnahmen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

Es ist nicht einfach, bei der Berechnung des Elterngeldes den Überblick zu behalten. Daher solltest du nicht zögern und dir Hilfe zu suchen, wenn der Dschungel der Bürokratie zu undurchsichtig wird.

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