Dein Elternzeit-Planer: Schritt für Schritt zur Vater-Auszeit
In den ersten aufregenden Wochen und Monaten wollen viele Eltern ihr Baby gemeinsam begrüßen. Daher wird das Kind besonders im ersten Lebensjahr oft zu Hause betreut. Für diese Zeit ist die Elternzeit vorgesehen.
Früher wurde der Erziehungsurlaub primär von der Mutter genutzt. Inzwischen nehmen sich auch die Väter die Möglichkeit, Vaterschaftsurlaub zu beantragen. Wie genau das funktioniert, was es zu beachten gibt und welche Rechte ein Vater in Elternzeit hat, erfährst du hier.
Elternzeit als Vater – wer hat darauf Anspruch?
Egal, ob Vater oder Mutter: Beide Elternteile können Elternzeit beantragen, um ihr Kind selbst zu betreuen.
Was ist Elternzeit?
Die Elternzeit ist eine vom Staat geförderte Freistellung vom Arbeitsplatz. Sie ermöglicht es berufstätigen Eltern, zu Hause zu bleiben, um ihr Kind zu betreuen. Währenddessen kann man statt eines Gehalts das sogenannte Elterngeld beziehen. Seit seiner Einführung 2007 hat die Elternzeit dazu geführt, dass auch immer mehr Väter die Auszeit beantragen, um sich um die Erziehung ihres Kindes zu kümmern. Es trägt entscheidend zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Partner:innen bei. Doch noch immer nehmen erst etwa ein Drittel aller Väter dieses Angebot wahr. Wir beschränken uns im Folgenden auf die aktuelle Gesetzeslage, die für alle Kinder gilt, die nach August 2021 geboren wurden. Sollte das auf dein Baby nicht zutreffen, lass dich zusätzlich von deiner zuständigen Elterngeldkasse beraten.
Was sind die Kriterien, um Elternzeit als Vater zu erhalten?
Generell gilt der Anspruch auf Elternzeit für Väter und Mütter gleichermaßen – ebenso auf das Elterngeld. Es ist dabei egal, ob man mit der Mutter des Kindes in einer Partnerschaft lebt oder nicht. Folgende Kriterien müssen allerdings erfüllt sein, wenn man als Vater Elternzeit nehmen möchte:
Die Wochenarbeitszeit während der Elternzeit liegt bei höchstens 32 Stunden oder bei maximal 128 Stunden pro Monat (bei angenommenen vollen vier Wochen im Monat).
Elternzeit kann ein Vater für sein leibliches Kind, für das leibliche Kind seiner Lebenspartner:in oder für ein Adoptivkind beantragen.
Die Rechte als Vater in der Elternzeit
Trotz der beruflichen Auszeit besteht weiterhin ein Arbeitsverhältnis mit der Firma und es stehen dem Vater gewisse Rechte zu:
Während der Elternzeit kann sich ein Vater ausschließlich auf sein Kind konzentrieren, ohne sich Sorgen um seinen Arbeitsplatz machen zu müssen.
Wie lange können Väter Elternzeit nehmen?
Die Elternzeit kann für insgesamt drei Jahre beantragt werden. Diese Zeitspanne gilt pro Kind und sowohl für Mütter als auch für Väter. Die drei Jahre können nach Belieben zwischen den Partner:innen aufgeteilt werden.
Allerdings gelten dabei folgende Beschränkungen:
Die drei Elternzeitjahre muss ein Vater aber nicht voll ausschöpfen und er sollte dabei auch immer bedenken, dass er nur für eine begrenzte Zeit einen Lohnausgleich erhält. Bei Zwillingen verlängert sich der Vaterschaftsurlaub auf insgesamt sechs Jahre, denn man hat für jedes Kind jeweils unabhängig voneinander einen Anspruch von drei Jahren.
Wann beginnt die Elternzeit für Väter?
Für die Mutter gilt vor und nach der Geburt der Mutterschutz und die damit einhergehenden Schonzeiten. Nach der Entbindung bedeutet dies, dass sie sich in der Regel in den ersten acht Wochen im sogenannten Mutterschutzurlaub befindet; bei Frühchen oder Mehrlingen verlängert er sich sogar. Die Wochen des Mutterschutzurlaubs werden der Mutter von den drei Jahren der Elternzeit abgezogen. Diese Regelung gilt nur für die Gebärende und damit also nicht für die Väter. Für sie beginnt die Auszeit direkt ab Tag eins nach der Geburt – vorausgesetzt, der Vater entscheidet sich dazu, die Elternzeit gleich zu Beginn anzutreten.
Wie beantragt man als Vater Elternzeit?
Im Gegensatz zu vielen anderen Familienleistungen, wie dem Kindergeld oder dem Elterngeld, muss der Antrag auf Elternzeit nicht bei einem Amt abgegeben werden.
Wo und wie muss der Antrag auf Elternzeit eingereicht werden?
Den Vaterschaftsurlaub beantragst du bei deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber. Eine feste Vorlage gibt es nicht – ein kurzes Schreiben reicht, solange alle wichtigen Angaben enthalten sind:
Wichtig: Seit dem 1. Mai 2025 gilt eine neue Regelung. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde die frühere strenge Schriftform durch die Textform ersetzt (§ 16 Abs. 1 BEEG). Das bedeutet: Du kannst deinen Antrag auf Elternzeit nun auch per E‑Mail oder mit einem Brief ohne eigenhändige Unterschrift einreichen – wichtig ist nur, dass die Erklärung lesbar und dauerhaft gespeichert werden kann und dass du als Absender eindeutig erkennbar bist.
Diese Neuregelung gilt nur für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden. Für ältere Kinder galt bisher die strengere Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Im Zweifel – oder wenn dein Kind vor dem 1. Mai 2025 geboren wurde – ist ein unterschriebener Brief die rechtssichere Variante
Telefonische Anträge oder reine Sprachnachrichten (z. B. per Messenger) erfüllen die Textform nicht und sind weiterhin nicht ausreichend. Ein schriftlicher Nachweis – z. B. eine Empfangsbestätigung deines Arbeitgebenden – ist in jedem Fall empfehlenswert.
Damit du beim Antrag nichts übersiehst, kannst du dir als Merksatz notieren: Elternzeit beantragen: Vater – so hast du Fristen, Zeitraum und die wichtigsten Pflichtangaben sofort im Blick.
Wann muss der Vater Elternzeit beantragen?
Der Antrag auf Elternzeit muss der/dem Vorgesetzten innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorliegen. Für den Vater gelten dabei dieselben Fristen wie für eine Mutter:
Wie kann man die Zeiträume der Elternzeit sinnvoll planen?
Kann man die Elternzeit verschieben, verlängern oder verkürzen?
Wann die Elternzeit in Anspruch genommen wird, bleibt selbstverständlich jedem Vater selbst überlassen. Die Entscheidung ist immer abhängig von der individuellen Lebenssituation und der Absprache mit der/dem Partner:in.
Beide Eltern nehmen gleichzeitig Elternzeit
Obwohl die Elternzeit eine Auszeit vom Berufsleben ist, wird ein Vater dennoch alle Hände voll zu tun haben: füttern, spazieren gehen, den Haushalt in Ordnung halten und immer wieder Windeln wechseln. Wann immer es möglich ist, lassen sich daher Väter von ihrer/ihrem Partner:in dabei unterstützen. Da beide Eltern den gleichen Anspruch auf Elternzeit haben, können sie diese auch gleichzeitig nehmen und sich somit all diese Aufgaben aufteilen. Besonders eine stillende Mutter wird froh sein, sich primär auf das Stillen konzentrieren zu können. Für den Vater bzw. den/die Partnerin bleibt noch genug zu tun. Manche Paare planen während ihrer gemeinsamen Auszeit eine längere Reise mit ihrem Baby.
Diese Regelung gilt für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren wurden. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Eltern von Frühchen, Mehrlingen und Kindern mit Behinderung – hier kann ein längerer paralleler Elterngeldbezug möglich sein.
Die Elternzeit aufteilen
Der Vater möchte vielleicht gerade in den ersten Wochen nach der Geburt so viel Zeit wie möglich mit dem neuen Familienmitglied verbringen und gleichzeitig mit der Mutter das Kind betreuen. Sollte er dann nach einer gewissen Zeit wieder ins Berufsleben einsteigen wollen, kann er später durchaus noch einmal Elternzeit nehmen. Die drei Jahre der staatlich geförderten Erziehungszeit können in insgesamt drei Abschnitte aufgeteilt werden. Möchte man sie in mehr als drei Phasen aufteilen, benötigt man die Zustimmung der/des Arbeitgebenden. Mögliche Szenarien der Einteilung könnten sein:
Die/Der Chef:in hat das Recht, den dritten Abschnitt des Vaterschaftsurlaubs aus dringenden betrieblichen Gründen abzulehnen. Dies gilt aber nur dann, wenn diese Phase zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes liegt. Man kann die Elternzeitphasen auch monats- oder gar wochenweise aufteilen. Manch ein Vater nimmt sich etwa direkt nach der Geburt für 2 Monate frei und beantragt dann erst wieder ab dem 1. Geburtstag Elternzeit.
Kann man die Elternzeit verschieben, verlängern oder verkürzen?
Generell müssen Eltern immer mit der Firma absprechen, wenn sie die schriftlich eingereichte Elternzeit verschieben möchten. Außerdem muss dies rechtzeitig beantragt werden. Falls das Kind etwa unerwartet früh zur Welt kommt, kann die 7‑Wochen‑Frist für die Abgabe des Antrages nicht eingehalten werden. Jede:r Vorgesetzte wird dafür aber sicherlich Verständnis haben. Normalerweise kann die Berufspause nachträglich nur unter bestimmten Voraussetzungen verlängert oder verkürzt werden. Einem Antrag auf Verlängerung der Elternzeit muss zugestimmt werden, wenn:
Eine rückwirkende Verlängerung ist direkt im Anschluss an den bereits angemeldeten Vaterschaftsurlaub möglich. Dabei muss beachtet werden, dass man zwischen dem dritten und achten Lebensjahr nur insgesamt einen Anspruch von 24 Monaten hat. Die Verkürzung der Elternzeit ist eher ungewöhnlich, aber definitiv auch denkbar, wenn:
Muss ein Vater die berufliche Auszeit aufgrund eines Härtefalls verschieben, können Arbeitgebende dies nur aus dringenden betrieblichen Gründen und innerhalb einer Frist von vier Wochen ablehnen. Wenn die Elternzeit verkürzt wird, kann man den Rest möglicherweise später nachholen.
Wie viel Geld bekommt ein Vater während der Elternzeit?
Mit dem Elterngeld kannst du als Vater Elternzeit mit einem Teil des Lohnausfalls ausgleichen. Zusätzlich kannst du unabhängig von der Elternzeit Kindergeld erhalten.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich vor allem nach deinem Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt sowie danach, welches Modell du wählst. Beim Basiselterngeld sind weiterhin mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat möglich; als Rechengrundlage wird eine Höchstgrenze von 2.770 Euro angesetzt. ElterngeldPlus entspricht in der Monatszahlung etwa der Hälfte (also 150 bzw. 900 Euro), kann dafür aber länger bezogen werden.
Einkommensgrenzen beim Elterngeld
Wichtig zu wissen: Seit dem 1. April 2024 und erneut seit dem 1. April 2025 gelten neue Einkommensgrenzen. Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren werden, besteht nur dann Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt unter 175.000 Euro liegt. Für Geburten zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. März 2025 lag die Grenze bei 200.000 Euro. Für Geburten vom 1. September 2021 bis 31. März 2024 galten 300.000 Euro (Paare) bzw. 250.000 Euro (Alleinerziehende). Oberhalb der jeweiligen Grenze entfällt der Anspruch vollständig.
Außerdem ist seit dem 1. April 2024 der parallele Bezug von Basiselterngeld neu geregelt: Beide Eltern können es nur noch maximal einen Monat gleichzeitig innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate beziehen; Ausnahmen gelten weiterhin z. B. für Frühchen, Mehrlinge und Kinder mit Behinderung.
Hast du als Vater Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit?
Elternzeit bedeutet nicht automatisch eine komplette Auszeit vom Beruf: Wenn du als Vater Elternzeit planst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen während der Elternzeit für den Vater sogar einen Rechtsanspruch auf Teilzeit beim Arbeitgeber geltend machen (§ 15 Abs. 7 BEEG).
Du kannst diesen Anspruch insgesamt zweimal während deiner Elternzeit nutzen. Der Antrag muss – wie der Elternzeit‑Antrag selbst – mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Start eingehen (bei Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr: 13 Wochen).
Wichtig: Dein Arbeitgeber darf nur aus „dringenden betrieblichen Gründen“ ablehnen; die Anforderungen daran sind hoch. Die Ablehnung muss begründet und fristgerecht erfolgen (vier Wochen bei Elternzeit bis zum 3. Geburtstag, acht Wochen bei späterer Elternzeit).
Seit dem 1. Mai 2025 kann der Antrag – für Kinder, die ab diesem Datum geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden – auch in Textform gestellt werden, zum Beispiel per E‑Mail.
Krankenversicherung und Rente während der Elternzeit
Krankenversicherung während der Elternzeit
Während der Elternzeit bleibst du normalerweise so krankenversichert wie bisher: Warst du vorher gesetzlich versichert, bleibst du gesetzlich versichert – warst du privat versichert, bleibst du privat versichert. Die Beiträge können sich aber ändern, deshalb ist eine Beratung durch deine Krankenversicherung vor der Anmeldung sinnvoll.
Rente: Kindererziehungszeit als Vater beantragen
Fast alle Mütter bekommen Kindererziehungszeiten automatisch bei der Deutschen Rentenversicherung angerechnet. Wenn du deine Vater-Elternzeit auch rentenrechtlich berücksichtigen lassen möchtest, musst du als Vater aktiv werden: Die Kindererziehungszeiten musst du selbst beantragen – dafür stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Wichtig ist außerdem die Zuordnung: Kindererziehungszeiten können zwischen den Eltern zeitlich aufgeteilt werden, aber jeweils nur einem Elternteil zugeordnet werden. Soll die Kindererziehungszeit (ganz oder teilweise) dir als Vater gutgeschrieben werden, müsst ihr als Eltern eine „gemeinsame übereinstimmende Erklärung“ abgeben. Diese Erklärung gilt nur für die Zukunft und höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend – deshalb am besten so früh wie möglich abgeben, idealerweise noch im Geburtsjahr.
Tipp: Nach Ablauf der Kindererziehungszeit kann Kindererziehung zusätzlich als Kinderberücksichtigungszeit bis zum 10. Geburtstag deines Kindes wirken und sich vor allem positiv auf die Bewertung beitragsfreier Zeiten auswirken. Auch hier lohnt sich eine frühzeitige Kontenklärung. Vereinbare bei Bedarf eine persönliche Beratung bei deinem Rentenversicherungsträger – das kann helfen, die Zuordnung sauber zu dokumentieren und spätere Rückfragen zu vermeiden.
Häufige Fragen zur Elternzeit für Väter
Laut Gesetz haben sowohl Mütter als auch Väter den gleichen Anspruch auf die berufliche Auszeit – und das bereits seit Einführung der Elternzeit im Jahr 2007. Bisher beantragen jedoch im Vergleich immer noch weniger Männer als Frauen die Elternzeit.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elternzeit
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Muster Mitteilung Elternzeit
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Regenbogenfamilien
- Statistisches Bundesamt: Elterngeld 2022: Väteranteil steigt weiter auf 26,1 %. Pressemitteilung Nr. 123 vom 29. März 2023
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wie kann ich die Dauer der Elternzeit berechnen?
- Statistisches Bundesamt: Elterngeld 2022: Väteranteil steigt weiter auf 26,1 %. Pressemitteilung Nr. 123 vom 29. März 2023
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Elterngeld und Elternzeit. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. 27. Auflage. Bonifatius. Berlin. Dezember 2023.
- dejure.org: § 16 BEEG (aktuelle Fassung nach BEG IV, ab 01.05.2025)
- gesetze-im-internet.de: § 15 BEEG (Anspruch auf Elternzeit und Elternteilzeit)
- BMFSFJ: Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024 sowie ab 1. April 2025
- Familienportal des Bundes: Arbeit und Versicherung in der Elternzeit
- Familienportal des Bundes: Wie bin ich während der Elternzeit versichert?
- BMFSFJ – Neuregelungen beim Elterngeld
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